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Mütter und Väter sehr belastet: Müttergenesungswerk fordert gesetzlichen Anspruch auf Kurberatung

Jahrespressemitteilung

Berlin – Im Jahr 2018 wurden 131.000 Mütter und 6.000 Väter in den rund 1.200 Beratungsstellen bei den Wohlfahrtsverbänden im Verbund des Müttergenesungswerks (MGW) beraten und 65.000 von ihnen schließlich bei einem Kurantrag unterstützt – mehr als im Vorjahr. Der Trend zeigt, dass ein hoher Bedarf für die niedrigschwellige kompetente Beratung bei der Beantragung einer Mutter- oder Vater-Kind-Kur besteht und stark nachgefragt wird.

Warum brauchen Mütter und Väter eine Kur?

Rund 50.000 Mütter und Väter nehmen an Mütterkuren, Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren in den Kliniken im Müttergenesungswerk teil. Befragungen des MGW zeigen, dass sie aus einem Katalog an gesundheitlichen Störungen durchschnittlich fünf bis acht angeben. Am häufigsten werden starke Erschöpfung, Schlafstörungen und Rückenbeschwerden genannt. Gefragt nach den Belastungen im Alltag, werden im Schnitt vier bis fünf angegeben: Insbesondere ständiger Zeitdruck und die mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf belasten Mütter und Väter. 83 Prozent der Mütter sind erwerbstätig, fast 50 Prozent in Teilzeit – daneben sind sie in den meisten Fällen die Hauptverantwortlichen für Haushalt und die Organisation der Familie. Das belastet und kann krankmachen, insbesondere wenn die Anerkennung dafür fehlt, wie bis zu 37 Prozent der Mütter angeben.

Väter arbeiten zu 76 Prozent Vollzeit. Sie belastet vor allem die Herausforderung, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. In den Kuren geben Väter häufig an, vor allem die Beziehung zu ihren Kindern stärken zu wollen. Mütter haben häufig das Bedürfnis, stressfreie Zeit für sich alleine und mit ihren Kindern zu bekommen.

Beratungsstellen unterstützen Mütter und Väter – und sind erfolgreich

Anne Schilling, Geschäftsführerin des MGW, betont: „Kuranträge über Beratungsstellen haben eine hohe Erfolgsquote. Durch ihre Kompetenz und ihren Einblick erreichen die Beraterinnen und Berater eine deutlich geringere Ablehnungsquote.“ In den Beratungsstellen im MGW-Verbund liegt diese seit drei Jahren bei konstanten 11 Prozent, während die Statistik der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einen Wert von 16,5 Prozent ausweist. Dies zeigt die hohe Bedeutung der Beratungsstellen bei der kostenlosen Unterstützung der betroffenen Mütter und Väter. Bei einer Ablehnung des Kurantrags helfen sie zudem bei einem Widerspruch. Und dies zahlt sich aus: 70 Prozent der Widersprüche waren 2018 erfolgreich.

Im Schnitt werden Mütter und Väter von ihrer Beratungsstelle drei bis fünf Stunden unterstützt – und dies in einem ganzheitlichen Prozess, der die individuelle Lebenssituation und die Bedürfnisse in den Fokus stellt. Das schließt die eventuelle Unterstützung durch Spendenmittel ein, damit die Kur überhaupt angetreten werden kann. Nachsorgeangebote runden die Beratung ab.

Väter müssen besonders um ihre Kur kämpfen: Die Ablehnungsquote ist mit 17 Prozent höher als bei den Müttern. Im Widerspruchsverfahren und mit Unterstützung der Beratungsstellen sind 66 Prozent der Widersprüche erfolgreich.

Müttergenesungswerk fordert gesetzlichen Anspruch auf Kurberatung

Kuren für Mütter und Väter sind das einzige spezifische gesundheitliche Versorgungsangebot für Familien. Alle Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen den hohen Bedarf der Betroffenen. Das Müttergenesungswerk fordert deshalb den gesetzlichen Anspruch von Müttern und Vätern auf Beratung vor und nach der Kur. Denn trotz des steigenden Bedarfs und der hohen Zahl an Beratungen sinkt das kostenlose Beratungsangebot bei den Wohlfahrtsverbänden stetig. Der Grund: Es gibt keine öffentliche Finanzierung und keine gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Beratungsstellen. Das Müttergenesungswerk hat 2018 dieses Thema in den politischen Raum getragen und wird sich im Sinne der Mütter und Väter politisch dafür einsetzen.

Weitere Informationen stehen im Datenreport 2019 oder auf der Website unter www.muettergenesungswerk.de.