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Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des Verbraucherschutzes

Pressemitteilung

Mainz – Das Bundeskabinett beschloss am 20. Januar 2021 einen Gesetzentwurf des Bundesverbraucherschutzministe­riums zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei missbräuchlichen Praktiken auf sogenann­ten „Kaffee­fahrten“, wie aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft hervorgeht. Verkauft werden häufig auch Vitamin- und Mineralstoffpräparate. Die Bundesregie­rung will diesen Markt mit dem neuen Gesetz strenger regulieren als bisher. In dem Gesetz ist demnach neben dem Verbot des Angebots von Nahrungsergänzungsmitteln und Medizinprodukten auf Werbeverkaufsfahrten die Erhöhung des Bußgeldrahmens von 1.000 auf 10.000 Euro geregelt.

Dies hat uns dazu bewogen, entsprechend zu reagieren.

Lesen Sie in dem PDF-Anhang die ausführliche Stellungnahme von Herrn Dr. Büttner an den Bundesrat.

Der NEM e. V. vertritt die Interessen der mittelständischen Industrie und des mittelständischen Handels sowie Unternehmen in Sachen Nahrungsergänzungsmittel, diätetische Lebensmittel, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, Medizinprodukte, funktionale Lebensmittel, Kosmetik und vieles mehr. Weiterhin verstehen wir uns als verbraucheraufklärende Institution rundum Nahrungsergänzungsmittel, Lebensmittel und Gesundheit.

Weitere Informationen unter: www.nem-ev.de