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Zweite Vergabekammer des Bundes entscheidet für spectrumK-Arzneimittelausschreibung

Pressemeldung

Berlin – Im Rahmen der vierten Generikaausschreibung hat der Berliner Gesundheitsdienstleister spectrumK eine klare Zurückweisung eines Nachprüfungsverfahrens in der 1. Instanz erwirkt.

Ein Pharmaunternehmen, was ein sogenanntes „Critical Dose Drugs-Medikament“ herstellt, hatte am 5. September 2012 ein Vergabenachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer des Bundes eingereicht. Das Unternehmen trug u.a. vor, dass Rabattverträge im Bereich der „Critical Dose Drugs“ rechtlich problematisch und im Fall des konkreten Medikaments unzulässig seien. Es befürchtete, dass es durch die Rabattverträge von spectrumK zu einem unkontrollierten Austausch des Medikaments und damit zu einer Gefährdung von gesetzlich Versicherten käme.

Diesem Vortrag hatte die Vergabekammer des Bundes am Montag eine klare Absage erteilt und erklärte ausdrücklich in der Begründung der Entscheidung, dass davon ausgehen ist, dass Ärzte und Apotheker sich rechts- und standeskonform verhalten. Deshalb seien weder „massenhafte, versehentliche, unkontrollierte“ Umstellungen noch eine Missachtung der in der Fachinformationen enthaltenen Vorgaben zu befürchten. Der Antrag wurde vollumfänglich zurückgewiesen und dem
Pharmaunternehmen auch die Kostentragungspflicht für das Verfahren auferlegt (Aktenzeichen VK 2-107/12).

„Dieser Beschluss ist für unsere 81 Kundenkassen und über 8 Millionen Versicherte ein bedeutendes Urteil. Es bestätigt unser bewährtes rechtskonformes Ausschreibungsverfahren und das notwendige Vertrauen in die Verantwortung der in Deutschland verordnenden Ärzte bzw. in das pharmazeutische Fachpersonal bei der Abgabe von Medikamenten“, so Yves Rawiel Geschäftsführer von spectrumK.

Weitere Informationen zu spectrumK-Generikaausschreibungen unter www.spectrumK.de