Berlin – Wenige Monate nachdem die Impfung gegen bestimmte humane Papillomviren zur Verhinderung von Gebärmutterhalskrebs Kassenleistung wurde, sind der europäischen Zulassungsbehörde EMEA zwei Todesfälle nach Impfung mit dem Krebs-Impfstoff Gardasil gemeldet worden. Die gesundheitspolitische Sprecherin und Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB fordert:
Eine Begleitstudie zur Gebärmutterhalskrebsimpfung ist dringend erforderlich, um möglichen Schaden von gesunden jungen Mädchen und Frauen abzuwenden. Die Impfung gegen humane Papillomviren (HPV) wird stark nachgefragt, seit Oktober 2006 sind über 700 000 junge Frauen in Deutschland und Österreich nach Angaben des Paul-Ehrlich-Institutes geimpft worden. Daher müssen wir ausreichende Kenntnisse über mögliche Spätfolgen haben. Eine Bevölkerung, die bereit ist, sich vermehrt impfen zu lassen, hat ein Recht auf gesichertes Wissen zu Schutzimpfungen.
Anspruch auf Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs haben Mädchen von 12-17 Jahren, die gesetzlich versichert sind. Sie bietet Schutz vor einer Infektion durch bestimmte HPV-Typen, die Gebärmutterhalskrebs auslösen können. Die Impfung wirkt aber nicht gegen alle Virustypen, die den Krebs auslösen können. Daher ersetzt sie nicht die Früherkennungsuntersuchung mit dem Pap-Abstrich.
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz vom April 2007 wurden Impfungen zur Pflichtleistungen für die gesetzlichen Krankenkassen, um die guten Möglichkeiten der Prävention durch Schutzimpfungen aufzuwerten.