Berlin – Der Deutsche Apothekerverband (DAV) fordert Politik und Krankenkassen auf, den Mehraufwand in den Apotheken bei der Anpassung des Zwangsabschlags endlich angemessen zu berücksichtigen. Nach der heutigen Festlegung des Apothekenabschlages für 2010 durch die Schiedsstelle auf 1,75 Euro pro Arzneimittelpackung werden die Kostensteigerungen, z.B. Tariflohnsteigerungen und Inflation, nur unzureichend berücksichtigt. In Zeiten der Rabattverträge müssen die Apotheken immer mehr Leistungen erbringen, sagte DAV-Vorsitzender Fritz Becker. Der Beschluss der Schiedsstelle ist enttäuschend, weil zusätzlicher Beratungsaufwand und steigende Sachkosten zu einem geringeren Zwangsrabatt hätten führen müssen.
Das Schiedsstellenverfahren unter Beteiligung von DAV, GKV-Spitzenverband und drei unparteiischen Mitgliedern ist gesetzlich vorgeschrieben. Für 2009 hatte die Schiedsstelle schon einen Abschlag von 1,75 Euro festgelegt, der dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg zur Überprüfung vorliegt. Für 2010 wurde der Zwangsrabatt nun von der Schiedsstelle gegenüber 2009 unverändert gelassen. Die Apotheken haben für 2009 und 2010 bereits Abschläge von 1,75 Euro pro Arzneimittelpackung an die Krankenkassen entrichtet das sind insgesamt mehr als 2 Mrd. Euro. Für 2011 und 2012 hatte der Gesetzgeber 2,05 Euro gesetzlich festgesetzt; ab 2013 wird über den Abschlag wieder verhandelt.
Die Apotheken schultern in diesem Jahr weit höhere Belastungen als politisch mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz gewollt, sagte DAV-Vorsitzender Fritz Becker mit Blick auf 2011. Die eigentlich vom Pharmagroßhandel zu leistenden Sparbeiträge werden 2011 in weitem Umfang an die Apotheken weitergereicht. Becker bekräftigte seine Forderung, den Zwangsabschlag an die Kassen im Rahmen des Versorgungsstrukturgesetzes für 2012 wieder zu senken.
Die Pressemitteilung und weitere Informationen unter http://www.abda.de