Berlin – Patientinnen und Patienten sollten sich rechtzeitig bei ihren Krankenkassen über Zuzahlungsbefreiungen für 2009 erkundigen. Bestehende Zuzahlungsbefreiungen laufen mit Ende des Kalenderjahres 2008 aus. Darauf macht die ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände aufmerksam. Nur bei Vorlage eines Befreiungsbescheids oder einem ärztlichen Vermerk auf dem Rezept muss in der Apotheke keine gesetzliche Zuzahlung geleistet werden. Ansonsten sind die Apotheken darauf vorbereitet, ihren Patientinnen und Patienten jederzeit entsprechende Quittungen über geleistete Arzneimittelzuzahlungen auszustellen oder in ein Sammelheft einzutragen.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind zuzahlungsbefreit. Volljährige Versicherte müssen bei vielen verordneten Leistungen zuzahlen. Grundsätzlich belaufen sich die Zuzahlungen auf zehn Prozent des Preises, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro. Es sind jedoch nie mehr als die jeweiligen Kosten zu entrichten. Nach Erreichen der Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens (ein Prozent bei chronisch kranken Menschen) können sich Versicherte befreien lassen.
Die persönliche Belastungsgrenze lässt sich mithilfe des Zuzahlungsbefreiungsrechners auf http://www.aponet.de ermitteln. Sobald sie innerhalb eines Kalenderjahres erreicht ist, kann man eine Befreiung beantragen. Dann erhält man ggf. einen Befreiungsbescheid. Einige Krankenkassen bieten jedoch schon jetzt einen Antrag für 2009 an: Dafür infrage kommende Patienten zahlen die errechnete Belastungsgrenze dann als Vorauszahlung.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter http://www.abda.de