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Zuschlagsverbot für fast zwei Drittel aller Wirkstoffe

Alle Jahre wieder – AOK-Ausschreibung vorläufig gestoppt

Berlin – Nach den Informationen des Branchenverbandes Pro Generika haben Vergabekammern in allen fünf Gebietslosbereichen der AOK vorläufig flächendeckend untersagt, für fast zwei Drittel der insgesamt 64 von ihr ausgeschriebenen Wirkstoffe Zuschläge zu erteilen. Diese Zuschlagsverbote resultieren aus Nachprüfungsverfahren, die pharmazeutische Unternehmen beantragt haben, die im Ausschreibungsverfahren nicht zum Zuge gekommen sind. Insider rechnen damit, dass weitere Vergabeverbote für andere Wirkstoffe verhängt werden.

Peter Schmidt, Geschäftsführer von Pro Generika kommentierte die vorläufigen Vergabeverbote wie folgt: „Sowohl die gesamte Branche als auch die AOK selbst sind wegen der wirtschaftlichen Bedeutung der aktuellen AOK-Ausschreibung von Anfang an davon ausgegangen, dass im Verfahren nicht berücksichtigte Unternehmen Nachprüfungsanträge stellen würden. Immerhin geht es um die ‚generischen Blockbuster’, auf die im Jahr 2007 ein Umsatz von 1,1 Milliarden Euro zu Herstellerabgabepreisen entfallen ist. Hersteller, die bei der Ausschreibung nicht berücksichtigt worden sind, verlieren für die Laufzeit der Rabattverträge (zwei Jahre) den Zugang zum AOK-Markt. Denn sie unterliegen in dieser Zeit faktisch einem Verkaufsverbot für die ausgeschriebenen Substanzen.“

Damit ist gleichzeitig auch das Inkrafttreten der entsprechenden Verträge zum 1. März 2009 in Frage gestellt. Denn selbst wenn die Vergabeverbote aufgehoben werden sollten, können es wohl nur wenige Hersteller riskieren, bereits vor dem rechtskräftigen Zuschlag die Dispositionen zu treffen, die notwendig sind, um die Arzneimittel bis zum Vertragsbeginn für alle AOK-Versicherten verfügbar zu haben. „Nach den Pannen der beiden Vorjahre kann und darf es sich die AOK aber nicht noch einmal leisten, ih-ren Versicherten zusätzlich zur Umstellung auf neue und ungewohnte Arzneimittel auch wieder Lieferengpässe zuzumuten“, erklärte Schmidt.

Übrigens: Da das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Org-WG) immer noch nicht vom Bundespräsidenten unterschrieben ist, besteht nach wie vor Rechtsunsicherheit darüber, ob die Zivil- oder die Sozialgerichte für Beschwerden gegen die Entscheidungen der Vergabekammern zuständig sind.