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Zuschläge für acht Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen ab 1. Juni 2013 erteilt – zehnte Tranche vervollständigt

Elfte Tranche der AOK-Arzneimittelrabattverträge ist startklar

Stuttgart/Berlin – Nur zwei Wochen nach der zehnten Tranche hat die AOK-Gemeinschaft die nächste Runde ihrer bundesweiten Arzneimittelrabattverträge unter Dach und Fach. Für acht Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen erteilte jetzt die federführende AOK Baden-Württemberg die Zuschläge an zwölf Bieter und Bietergemeinschaften. Das teilt Dr. Christopher Hermann, Verhandlungsführer der AOK-Gemeinschaft und Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, am Dienstag (5. Februar) mit. Außerdem sei die zehnte Vertragsrunde mit einer weiteren Zuschlagserteilung vervollständigt worden. „Der reibungslose Ablauf des Ausschreibungsverfahrens und der Zuschlagserteilung abschließend für die beiden Tranchen zeigt, dass auch für die Pharmahersteller die bundesweiten Arzneimittelrabattverträge der AOK-Gemeinschaft mittlerweile eine Selbstverständlichkeit sind“, sagt Hermann.

Die beiden Tranchen, die insgesamt 91 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen mit einem jährlichen Umsatzvolumen von 1,9 Milliarden Euro auf Basis des Apothekenabgabepreises umfassen, werden am 1. Juni 2013 die dann auslaufende sechste Vertragsrunde ersetzen und ergänzen. Somit wird die AOK-Gemeinschaft Mitte 2013 bundesweite Rabattverträge für mehr als 230 Wirkstoffe in Kraft haben.

In der elften Tranche sind jetzt Verträge für acht besonders bedeutsame oder sensible Wirkstoffe oder Wirkstoffkombinationen abgeschlossen worden. Dazu setzte die AOK-Gemeinschaft das sogenannte Drei-Partner-Modell ein. Das heißt, dass in den acht Gebietslosen jeweils bis zu drei Hersteller den Zuschlag erhalten haben. „Damit reagieren wir auf verschiedene Lieferengpässe in der Vergangenheit“, stellt Hermann klar. Entscheidend sei für die AOKs, dass ihre Versicherten weiterhin durchgängig ein bestimmtes, rabattiertes Medikament erhalten könnten und nur im Ausnahmefall auf ein anderes, ebenfalls rabattiertes Produkt ausgewichen würde.

Weitere Infos zu den AOK-Arzneimittelrabattverträgen

www.aok-bv.de/politik/wettbewerb/index_02091.html