Frankfurt/Main – „Dass nach dem Tod eines mit Keimen infizierten Frühgeborenen in Berlin erneut die Hygiene-Medizin in den Fokus rückt, ist nachvollziehbar. Forderungen nach mehr Hygienefachärzten dienen aber angesichts einer 5-jährigen Weiterbildung nicht der kurzfristigen Lösung des Problems“, erklärt Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen. Um baldmöglichst eine ausreichende Zahl von Ärztinnen und Ärzte für die Krankenhaushygiene qualifizieren zu können, seien deshalb realistische Konzepte gefragt. „Aus diesem Grund hat die Landesärztekammer Hessen als erste Ärztekammer in Deutschland seit dem 01.01.2011 die berufsbegleitende, zweijährige Zusatzweiterbildung “Krankenhaushygiene” für Krankenhausärzte geschaffen, die mit einer Prüfung vor der Ärztekammer abschließt und auch vom Hessischen Sozialministerium genehmigt wurde.“ Die Zusatz-Weiterbildung „Krankenhaushygiene“ fand in der Hessischen Hygieneverordnung Eingang.
In Hessen sind derzeit 27 Fachärzte für Hygiene und Umweltmedizin gemeldet – einschließlich berenteter Kolleginnen und Kollegen. Zu wenig, um den Bedarf der hessischen Krankenhäuser sicherzustellen. „Vor dem Hintergrund des allgemeinen Ärztemangels ist es schwierig, genügend Ärztinnen und Ärzte von heute auf morgen für die Weiterbildung zum Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin zu gewinnen“, fügt von Knoblauch zu Hatzbach hinzu. So wurde in Hessen innerhalb der letzten 4 Jahre keine Anerkennung dieser Facharztbezeichnung ausgesprochen.
Ziel des hessischen Modells ist es daher, Krankenhausärztinnen und –ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen für die Hygieneanforderungen beispielsweise im OP, auf der Intensivstation, in der Neugeborenenabteilung oder in der Endoskopie zu sensibilisieren und in der Bewältigung von Problemen zu schulen. „Sinnvollerweise also für den Bereich, in dem sie auch beruflich tätig sind “, unterstreicht von Knoblauch zu Hatzbach. Ein zukunftsweisendes Modell: An der Akademie der Landesärztekammer Hessen haben bereits 25 Ärztinnen und Ärzte erfolgreich an dem Kurs, der zur Anerkennung der Zusatzbezeichnung Krankenhaushygiene notwendig ist, teilgenommen.