Berlin – Der von der Deutschen Hochschulmedizin geforderte Systemzuschlag für die besonderen Aufgaben der Universitätsklinika erfährt immer mehr Zustimmung. Zu den Unterstützern gehören mittlerweile die Bundesärztekammer, die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern, die Kultusministerkonferenz, der Kanzlerarbeitskreis Hochschulmedizin sowie die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin.
Nun macht ein vom Verband der Universitätsklinika (VUD) in Auftrag gegebenes Gutachten erstmals deutlich: Im internationalen Vergleich sind neben den Zuschüssen für Forschung und Lehre Zusatzfinanzierungen für die Besonderheiten der Hochschulmedizin Standard. „Das deutsche Fallpauschalensystem, das Universitätsklinika Krankenhaus-Einheitspreise finanziert, ist im internationalen Vergleich ein Alleingang“, so Professor Michael Albrecht, Erster Vorsitzender des VUD.
Die Studie untersucht die sehr unterschiedlichen Fallpauschalen-Systeme in den Niederlanden, Österreich, Großbritannien und den USA. Ergebnis: Ungeachtet der deutlichen Unterschiede der jeweiligen Vergütungssysteme hat jedes Land spezifische Regelungen für seine Universitätsmedizin gefunden. „Neben Zusatzvergütungen für besondere Behandlungen gibt es in den untersuchten Ländern auch strukturbezogene Sondervergütungen, die ausschließlich die Universitätsklinika bekommen“, erklärt Professor Dr. Heyo K. Kroemer, Präsident des Medizinischen Fakultätentags.
„In allen untersuchten Ländern wird politisch akzeptiert, dass Uniklinika aufgrund ihrer Sonderaufgaben Mehrkosten haben, in Deutschland wird das aber immer noch bestritten“, so Albrecht. „Die Studie zeigt, dass unsere Forderungen nach einem Systemzuschlag für die Hochschulmedizin ausreichend begründet und berechtigt sind“.
„Der Fallpauschalen-Katalog ist in Deutschland gut entwickelt, das stellen wir nicht in Frage. Das derzeitige Finanzierungssystem stößt aber an Grenzen, wenn es um die Leistungen und Kosten der Hochschulmedizin geht“, so Ralf Heyder, Generalsekretär des VUD. Der Systemzuschlag für die Hochschulmedizin soll deshalb das bestehende Finanzierungssystem ergänzen.
Zu den spezifischen Belastungen der Universitätsklinika zählen schwierige und komplizierte Fälle, die die Uniklinika als Maximalversorger behandeln. Die nach dem Gesetz nur für Forschung und Lehre vorgesehenen Hochschulambulanzen übernehmen immer mehr die Sicherstellung der Ambulanzversorgung in weiten Teilen Deutschlands. Die klinische Erprobung und Erstanwendung von neuen medizinischen Produkten und Verfahren erfolgt zumeist in der Universitätsmedizin. Auch die ärztliche Weiterbildung, die Vorhaltekosten für eine rund um die Uhr und alle notwendigen Disziplinen umfassende Notfallversorgung sowie die Versorgung von Patienten mit seltenen Erkrankungen werden derzeit nicht annähernd ausreichend finanziert.
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Der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) und der MFT Medizinischer Fakultätentag vertreten die Interessen der 33 Universitätsklinika sowie der 37 Medizinischen Fakultäten in Deutschland. Ihr Dachverband ist die Deutsche Hochschulmedizin e.V. Gemeinsam stehen die Verbände für Spitzenmedizin, erstklassige Forschung sowie die international beachtete Medizinerausbildung und Weiterbildung.