Berlin – Anlässlich der Einigung der Koalitionsspitzen zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin und Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:
Mit der Entscheidung der Koalitionsspitzen vom 27. Februar 2008 ist der Grundstein gelegt, die Pflegeversicherung an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen orientiert zu verbessern und auszuweiten. Auf Grundlage der Forderung der Union einigte sich die Koalition darauf, Verbesserungen nicht nur für ambulant versorgte, sondern auch für die in stationären Einrichtungen untergebrachten Demenzkranken einzuführen. Dieses werden wir mit einem Betrag von rd. 200 Mio. Euro pro Jahr gekoppelt an nachgewiesene Zusatzangebote der Heime ermöglichen.
Weniger unsinnige Bürokratie, dafür Konzentration auf Ergebnisqualität durch Inaugenscheinnahme war ein weiteres Ziel der Union, das sich in den Gesprächen durchgesetzt hat. Jährlich, grundsätzlich unangemeldet, und mehr an der Ergebnisqualität orientiert, sollen Prüfungen in Zukunft durchgeführt werden. Eine Veröffentlichung dieser Ergebnisse wird darüber hinaus dazu beitragen, dass mehr Transparenz über das Geschehen in Heimen entsteht.
Darüber hinaus war die Union dabei erfolgreich, dass nicht flächendeckend in Heimen Heimärzte angestellt werden, sondern auch in Zukunft die Heimversorgung in den Händen der Hausärzte und damit auch die freie Wahl des Arztes grundsätzlich beim Versicherten verbleibt. Um dennoch die ärztliche Versorgung in Heimen zu verbessern, sollen künftig im ersten Schritt Kooperationsvereinbarungen von Ärzten oder Ärztegemeinschaften mit Heimen möglich werden.
Die Union hat immer deutlich gemacht, dass eine flächendeckend verpflichtende Einführung von Pflegestützpunkten zu Lasten der Leistungen am Patienten geht. Diese Position konnte auch im Rahmen der Entscheidung der Koalitionsspitzen untermauert werden. In Zukunft liegt es in der Hand der Länder, entweder Stützpunkte einzurichten oder die Stärkung vorhandener, etablierter Strukturen gemeinsam mit den Pflegekassen voranzutreiben.
Die Pflegeversicherung wird ab dem 01.07.2008 deutliche Verbesserungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige hervorbringen. Dabei werden neue Leistungen, eine flexiblere Ausgestaltung der Leistungen, sowie eine bessere Kombinierbarkeit der Leistungen den heute und zukünftigen Pflegebedürftigen zur Verfügung stehen.