Mainz – Das rheinland-pfälzische Nichtraucherschutzgesetz wird wie geplant am 15. Februar in Kraft treten. Ausgenommen werden nach der vorläufigen Entscheidung des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofes die inhabergeführten Ein-Raum-Gaststätten ohne Beschäftigte. Wir leben in einem Rechtsstaat, deshalb ist der Beschluss selbstverständlich zu akzeptieren. Allerdings handelt es sich um ein vorläufiges Verfahren. Die abschließende Entscheidung in der Hauptsache bleibt abzuwarten.
Der umfassende und konsequente Nichtraucherschutz ist ein wichtiges gesundheitspolitisches Ziel der Landesregierung. Aus gesundheitspolitischer Sicht ist der Gesundheitsschutz in inhabergeführten Ein-Raum-Gaststätten ebenso hoch zu bewerten wie in Gaststätten mit mehreren Räumen.