Mainz – Aus Sicht des Gesundheitsschutzes ist das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu bedauern. Eine große Mehrheit der Menschen in Deutschland ist nach jüngsten Umfragen für den umfassenden Nichtraucherschutz, auf den sich alle Länder verständigt haben und den auch Rheinland-Pfalz verwirklicht hat. Wir leben in einem Rechtsstaat, deshalb ist das Urteil selbstverständlich zu respektieren. Da die rheinland-pfälzische Regelung aber nicht konkret Gegenstand des Verfahrens war, bleibt das Urteil des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz abzuwarten. Es ist zu erwarten, dass der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz unter Würdigung dieses Urteils zu einem vergleichbaren Ergebnis kommen wird. Danach ist der Landesgesetzgeber gefordert.