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Zukunftsorientierte Arbeit für die Gesundheit von Müttern

Konferenz der Träger anerkannter Kliniken des Müttergenesungswerkes:

Berlin – Heute und morgen treffen sich die Einrichtungsträger der 82 anerkannten Kliniken des Müttergenesungswerkes (MGW) zu einer Tagung in Berlin. Wichtige Schwerpunkte der Konferenz sind die neue Begutachtungs-Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes zur Bewilligung der Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen, aber auch die aktuellen Entwicklungen und Trends für die frauenspezifische Arbeit in den Kliniken.

Die nachhaltige Arbeit des Müttergenesungswerkes für verbesserte Rahmenbedingungen für die Gesundheit von Müttern wird von politischer Seite unterstützt. Zuständige Ministerien, Abgeordnete und auch der GKV-Spitzenverband haben gemeinsam mit dem Müttergenesungswerk dafür gesorgt, dass Mütter, die eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahme zur Vorsorge oder Rehabilitation benötigen, heute wieder gute Chancen bei einem Kurantrag haben.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Ulrike Flach, MdB, betont: „Mütter- und Mutter-Kind-Maßnahmen zur Vorsorge und Rehabilitation sind gesundheitspolitisch gewollt und wichtig. Der Zugang muss sichergestellt sein. Das BMG erwartet durch die geänderte Begutachtungs-Richtlinie eine spürbare Verbesserung der Bewilligungspraxis für Mütter.“

Marlene Rupprecht, MdB, Kuratoriumsvorsitzende des Müttergenesungswerkes, bestätigt erste positive Rückmeldungen aus den Beratungsstellen und Kliniken im Verbund des Müttergenesungswerkes, dass sich das Bewilligungsverhalten der Kassen verbessert: „Wir konstatieren erste positive Veränderungen für die Mütter. Lernprobleme bei einzelnen Kassen werden sich hoffentlich noch lösen. Wir müssen weiter wachsam sein, denn die Kliniken müssen sich nach der langen Durststrecke auf die neue Richtlinie, aber auch auf verhandelte Tagessätze verlassen können.“

Auch Rudolf Henke, MdB, Mitglied des Gesundheitsausschusses, äußert sich nach den politischen Interventionen: „Dies ist eine Nagelprobe für die Gesetzlichen Krankenkassen. Es hat viel Kraft und politischen Einsatz gekostet, damit die Krankenkassen, den Willen des Gesetzgebers umsetzen. Deshalb werden wir auch genau verfolgen, in welchem Umfang und Zeitrahmen dies passiert. Das fraktionsübergreifende Votum ist eindeutig: Eltern, die eine medizinisch indizierte Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme beantragen, müssen diese Maßnahme auch bewilligt bekommen. Das kann bedeuten, dass die Zahl solcher Maßnahmen steigt. Die Maßnahmen müssen qualitativ hochwertig und bedarfsgerecht erbracht werden, dazu gehört auch eine gute Organisation.“

Der Diskussion mit den Klinikträgern stellt sich auch der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, Gernot Kiefer: „Wir haben Interpretationsspielräume in der Begutachtungs-Richtlinie geschlossen und in ergänzenden Umsetzungsempfehlungen die in den Begutachtungs- und Verwaltungsverfahren zu beachtenden grundlegenden Anforderungen detailliert beschrieben. Wichtig ist für uns, dass die Versicherten zielgenau die medizinisch erforderlichen Leistungen erhalten und dies in einem transparenten Verfahren mit nachvollziehbaren Leistungsentscheidungen erfolgt.“

Hintergrund der Änderungen im Bewilligungsverfahren war der seit Jahren vom Müttergenesungswerk beklagte Anstieg der Ablehnungsquoten für Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen durch die Krankenkassen. Ein darauf hin vom Deutschen Bundestag beauftragter Prüfbericht des Bundesrechnungshofes vom Juni 2011 hatte massive Mängel bei der Bewilligungspraxis der Krankenkassen für Mütter- und Mutter-Kind-Kuren festgestellt. Gesundheits- und Familienausschuss im Deutschen Bundestag hatten mit Auflagen an den Spitzenverband zur Veränderung der Situation reagiert.

Die Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen des Müttergenesungswerkes sind frauenspezifische und ganzheitlich ausgerichtete medizinische Maßnahmen, die die Gesundheit der Mütter nachhaltig stärken. Im Müttergenesungswerk arbeiten die rund 1.400 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände (AWO, DPWV, DRK; EVA, KAG)zusammen mit 82 anerkannten Mütter- und Mutter-Kind-Kliniken. Weitere Informationen zu Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen unter: www.muettergenesungswerk.de oder Kurtelefon: 030 330029-29

Im Januar 1950 gründete Elly Heuss-Knapp, die Frau des ersten Bundespräsidenten, Theodor Heuss, die Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk (MGW). Zweck der gemeinnützigen Stiftung ist, Kurmaßnahmen für Mütter zu ermöglichen, für die Idee der Müttergenesung zu werben und durch die Vernetzung der Wohlfahrtsverbände die Arbeit für Mütter zu stärken. Unter dem Dach des Müttergenesungswerkes arbeiten rund 1.400 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände (AWO, DRK, EVA, KAG, DPWV) und 82 anerkannte Kliniken in der Therapeutischen Kette aus kostenloser Beratung, Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahme und Nachsorge zusammen.

Das Müttergenesungswerk sammelt Spenden, z.B. zur Unterstützung bedürftiger Mütter und ihrer Kinder bei der Durchführung einer Kurmaßnahme, für Nachsorgeangebote, Informations- und Aufklärungsarbeit.

Spenden an das Müttergenesungswerk:

Spendenkonto: 88 80, Bank für Sozialwirtschaft München BLZ 700 205 00