Düsseldorf – Besuche beim Zahnarzt werden für gesetzlich wie privat versicherte Patienten ab sofort noch mehr ins Geld gehen. Seit 1. Januar beschert die novellierte Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Versicherten einen höheren Eigenanteil bei Kronen, Brücken, Prothesen und Co. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nur die Kosten für die so genannte Regelversorgung etwa für Metall-, aber nicht für aufwendige Vollkeramik- oder Edelmetallkronen. Wünschen gesetzlich Versicherte exklusivere Behandlungen, müssen sie die speziellen Mehrkosten nach Vorgaben der GOZ aus eigener Tasche begleichen. Leistungen für Privatversicherte rechnen Zahnärzte hingegen mit den privaten Kassen komplett nach der Gebührenordnung ab. Folglich müssen Privatpatienten für Extras beim Zahnersatz nun generell mehr zahlen. Die Reform der alten Gebührenordnung stand zwar schon lange an, weil viele zahnärztliche Leistungen darin bislang nicht erhalten waren. Allerdings drückt die daran gekoppelte Kostenerhöhung besonders gesetzlich versicherten Patienten empfindlich auf den Zahn. Wer etwa ein Implantat statt einer Brücke wünscht, sollte bei seinem Zahnarzt vorher nach den anfallenden Kosten fragen und möglichst weitere Angebote einholen und miteinander vergleichen, rät die Verbraucherzentrale NRW zum vorsorglichen Kostencheck. Hierzu gibt sie die erforderlichen Tipps:
Festzuschuss für Zahnersatz: Für jeden Befund ist eine kostengünstige Standardbehandlung die so genannte Regelversorgung festgelegt. Zahnärzten ist hierbei durch den so genannten Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) exakt vorgeschrieben, welche Beträge sie für ihre Leistungen abrechnen dürfen. Bei gesetzlich Versicherten übernehmen die Kassen einen Zuschuss von etwa 50 Prozent der Kosten. Die andere Hälfte zahlen Patienten als Eigenanteil. Wer mehr will als die Standardvariante, wird stärker zur Kasse gebeten. In diesen Fällen wird auch bei gesetzlich Versicherten nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet zum Beispiel wenn bei einem Backenzahn eine Krone mit Keramikverblendung eingesetzt werden soll. Kosten vorher klären: Bei der Festlegung der Kosten verfügen Zahnärzte über die Vorgaben der Gebührenordnung hinaus über einen gewissen Spielraum je nachdem welchen Steigerungssatz sie beim Abwägen von Aufwand und Schwierigkeit zugrunde legen. Ab dem 2,3-fachen Steigerungssatz müssen Zahnärzte ihre Festlegung schriftlich begründen. Entscheiden sie sich für einen hohen Faktor, sollten Patienten erst auf dem Behandlungsstuhl Platz nehmen, wenn dies gerechtfertigt scheint und sämtliche Kosten geklärt sind. Vor allem die Höhe der privat aufzubringenden Kosten und mögliche Behandlungsalternativen sollten vorher eingehend besprochen werden. Zweite Meinung: Bei hohen Beträgen für Zahnersatz ist es immer sinnvoll, die Meinung eines anderen Arztes zum Behandlungs- und Kostenplan einzuholen. Hilfreich: Online-Dienstleister bieten hierzu eine Kontaktbörse für Zahnärzte und Patienten im Internet an. Unter dem Stichwort Zahnauktionen” stoßen Surfer auf entsprechende Preisvergleichsplattformen, bei denen ein Kostenvoranschlag zur Prüfung eingestellt werden kann. Registrierte Zahnärzte können so die einzelnen Konditionen vergleichen und ein kostengünstigeres Angebot abgeben. Bonusregelung: Regelmäßige Zahnarztbesuche werden von den gesetzlichen Krankenkassen mit einem Bonus belohnt. Wer in den letzten fünf beziehungsweise zehn Jahren mindestens einmal jährlich zur Kontrolle beim Zahnarzt war, bekommt ein finanzielles Extra zugesichert. Die Kassen übernehmen bei einer Behandlung dann statt der Hälfte 60 oder 65 Prozent der Standardversorgung. Achtung: Wenn Zahnärzte nicht bohren, sondern nur die Beißerchen kontrollieren, fallen für Patienten null Kosten an auch keine Praxisgebühr. Härtefallregelung: Gesetzlich Versicherte mit niedrigem Bruttoeinkommen bis zu 1.050 Euro können mit weiterer finanzieller Unterstützung durch ihre Krankenkasse rechnen. Wer als Härtefall anerkannt wird, erhält bis zu 100 Prozent der Aufwendungen für Zahnersatz erstattet. Dies gilt aber nur für die festgelegte Regelversorgung. Wer knapp bei Kasse ist und sich trotzdem für eine aufwendigere Versorgung entscheidet, muss den Großteil der Kosten selbst zahlen.
Weitere Informationen rund um Zahnersatz gibts im Internet unter http://www.vz-nrw.de Eine persönliche Beratung zu rechtlichen Fragen auch zu anderen Gesundheitsthemen bietet die Verbraucherzentrale NRW in 22 Beratungsstellen an. Kontaktadressen und Kosten unter http://www.vz-nrw.de