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Zu der heutigen Pressekonferenz der CDU zum Kinderschutz nimmt die Sprecherin des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen, Beate Fasbender-Döring, Stellung

Kinderschutzgesetz

Mainz – Mit dem Entwurf eines Kinderschutzgesetzes hat die Landesregierung ein umfassendes Konzept für ein gesundes Aufwachsen von Kindern in unserem Land entwickelt. Es ist sehr zu begrüßen, dass alle Fraktionen im rheinland-pfälzischen Landtag den vorliegenden Gesetzentwurf zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit unterstützen und ihn in seinen Zielen mittragen.

Die tragende Idee des Gesetzentwurfes ist es, die vielfältigen Angebote zur Förderung der Kindergesundheit, zur Unterstützung des guten Aufwachsens von Kindern und zum Schutz des Kindeswohls verbindlich und zuverlässig zu vernetzen. Unter der Federführung der Kommunen werden lokale Netzwerke aller beteiligten Stellen aus Gesundheitswesen und Jugendhilfe entstehen. Eine Servicestelle beim Landesjugendamt wird die Kommunen beim Aufbau dieser Netzwerke unterstützen. Ein solches umfassendes Konzept zum Schutz des Kindeswohls gibt es bisher in keinem anderen Land.

Das zweite zentrale Element des Gesetzentwurfs ist es, ein verbindliches Einladungswesen zu den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder zu schaffen. Dazu wird beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung eine Zentrale Stelle eingerichtet, die alle Eltern rechtzeitig über die anstehende Untersuchung informiert und zur Teilnahme auffordert. Kommen die Eltern auch nach einer weiteren Erinnerung mit den Kindern nicht zur Untersuchung, setzt sich das Gesundheitsamt mit ihnen in Verbindung und kümmert sich darum, dass das Kind an der Untersuchung teilnimmt.

Wenn diese Untersuchung trotz einer fachlichen Beratung durch das Gesundheitsamt nicht in Anspruch genommen wird, wird das zuständige Jugendamt informiert; es prüft dann, ob dieser nachlässige Umgang mit der Gesundheitsvorsorge ein Hinweis auf eine Vernachlässigung, einen Missbrauch oder eine Misshandlung sein kann.

Das Land stellt für diese Aufgabe im Interesse von Familien und Kindern bis zu 2,8 Millionen Euro im Jahr bereit. Die Landesregierung wird dem Landtag zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Umsetzung und die Erfahrungen berichten.

Es wird Aufgabe der Sozialpolitischen Ausschusses sein, die vorliegenden Änderungsanträge der Fraktionen zu bewerten, die in keinem Fall die zentralen Ziele des Gesetzentwurfes in Frage stellen.

Die Landesregierung wird wie bereits in der Vergangenheit weiterhin auf die bundespolitische Entwicklung Einfluss nehmen, damit die Früherkennungsuntersuchungen auch in Zukunft zur Förderung der Kindergesundheit und zu einem möglichen Instrument zum Schutz des Kindeswohls weiterentwickelt werden. Sie begrüßt auch die von den Fraktionen vorgeschlagene Einführung eines Berichtes zum Kinderschutz, der einmal pro Legislaturperiode dem Landtag vorgelegt werden soll. Weiterhin wird die Landesregierung die J1-Untersuchung in das Einladungsverfahren einbeziehen.