Berlin – Anlässlich der bekannt gewordenen ersten Eckpunkte des Patientenbeauftragten zu Patientenrechten in Deutschland erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Patientenrechte und Prävention:
In den für die Patienten zentralen Punkten sind die Vorschläge enttäuschend, zumeist unverbindlich und zahnlos. Es wird tunlichst vermieden, die Ärzteschaft und die Krankenhäuser mit Pflichten zu konfrontieren.
Die Koalition verweigert Opfern von Behandlungsfehlern eine faire Regelung ihrer Rechte. Die jetzt vorgelegten Eckpunkte zu Patientenrechten sind handwerklich so schlecht gemacht, dass sie sogar zu einer Schlechterstellung für die Patienten führen können. Es ist in einem Gesetz nicht möglich, alle von Gerichten bereits festgestellten Ausnahmetatbestände zu regeln, die bisher zu einer Beweislastumkehr zugunsten von Patienten führen. Opfer von Behandlungsfehlern müssen aber rechtlich gestärkt werden. Wir fordern deshalb die Einführung von Beweiserleichterungen bei einfachen Behandlungsfehlern. Die Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern soll weiterhin bestehen bleiben.
Der Patientenbeauftragte hat große Hoffnungen geweckt. Seine Fraktionen waren nicht willens ihm zu folgen, sondern haben dem Widerstand der Ärzteschaft nachgegeben. Denn es reicht nicht aus, nur die bestehenden Rechte erneut bekannt zu machen. Die Vorschläge zur Patientensicherheit bleiben zahnlos, wenn Krankenhäuser und ambulante Praxiskliniken nicht zur Einführung von Fehler- und Risikomanagementsystemen verpflichtet werden. Auch ein in vielen europäischen Ländern bewährtes Endoprothesenregister würde die Patientensicherheit erheblich verbessern
Unterstützenswert sind die Verankerung des Behandlungsvertrags im BGB, die gesetzliche Klarstellung der Aufklärungs- und Dokumentationspflichten von Heilbehandlern sowie Vorschläge zur Vereinheitlichung des außergerichtlichen Schlichtungsverfahren bei den Ärztekammern. Ein Fortschritt wäre auch die Verkürzung der Fristen oder die Möglichkeit, Sozialgerichte anrufen zu können, wenn Anträge auf Gesundheitsleistungen bei den Kostenträgern nicht beschieden werden. Dieser Vorschlag ist aber nur als Prüfauftrag formuliert.
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