Berlin – Der Deutsche Apothekerverband (DAV) fordert den Gesetzgeber und die Krankenkassen auf, Zielpreisvereinbarungen als bundesweite Alternative zu Rabattverträgen zu prüfen. “Zielpreisvereinbarungen sind laut Gesetz auf Länderebene möglich, wären patientenfreundlich und könnten die Krankenkassen finanziell entlasten”, erklärt DAV-Vorsitzender Hermann S. Keller. Nach Berechnungen des Deutschen Arzneiprüfungsinstitutes (DAPI) ergibt sich bundesweit bereits für sechs Leitsubstanzen ein Mindesteinsparpotenzial für die Krankenkassen in Höhe von 83,1 Mio. Euro pro Jahr bei einem Umsatz von 777,6 Mio. Euro im Jahr 2006.
Für die seit 1. April geltenden Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Pharmaherstellern ist angesichts neuer Verträge ab 2008 eine Fortsetzung der bisherigen Startprobleme (Lieferengpässe, Erklärungsbedarf, usw.) zu befürchten. Eine für Rheinland-Pfalz in der Umsetzung befindliche Zielpreisvereinbarung wird ein erster Praxistest für eine Alternative dazu sein: Wenn es bei einer Verordnung kein rabattbegünstigtes Arzneimittel gibt oder selbiges nicht verfügbar ist, kann der Apotheker ein anderes Arzneimittel bis zur Höhe des vorher festgelegten Zielpreises auswählen. Das sorgt für mehr Patientenfreundlichkeit als bei der Aut-Idem-Regelung. Betroffen sind die sechs Leitsubstanzen Simvastatin, Bisoprolol, Tamsulosin, Citalopram, Alendronsäure und Sumatriptan.
Alle Arzneimittel der entsprechenden Wirkstoffgruppen hatten 2006 nach Angaben des DAPI einen bundesweiten Packungs- und Umsatzanteil von je 8 Prozent am ambulanten GKV-Fertigarzneimittelmarkt. Bei einem Zielpreis, der ein Sortiment von Generika mit einem kumulativen Marktanteil von mindestens 20 Prozent voraussetzt, würden die planbaren Einsparungen genau 10,7 Prozent der Arzneimittelausgaben betragen. Die tatsächlichen Ersparnisse für die Krankenkassen könnten sogar noch höher liegen, wenn vermehrt Präparate unterhalb des Zielpreises abgegeben würden.