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Zehn Jahre Patientenrechtegesetz
Uwe Klemens: „Recht auf Unterstützung durch die Krankenkasse bei Behandlungsfehlern auf schadhafte Medizinprodukte ausweiten“

Pressemitteilung

Berlin – Anlässlich des zehnjährigen Bestehens des Patientenrechtegesetzes fordert Uwe Klemens, ehrenamtlicher Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), den Unterstützungsanspruch durch die Krankenkasse bei Behandlungsfehlern auch auf schadhafte Medizinprodukte zu beziehen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes 2013 werden Versicherte bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen verpflichtend von ihrer Krankenkasse unterstützt, beispielsweise bei nicht fachgerecht eingesetzten Herzschrittmachern oder künstlichen Gelenken. Ist aber das Medizinprodukt selbst fehlerhaft, gibt es kein Recht auf Unterstützung durch die Krankenkasse. Dieser Missstand sollte im Interesse der Patientinnen und Patienten schnell korrigiert werden, so der Versichertenvertreter.

„Eine nicht erfolgreich verlaufene OP verursacht viel Leid bei den Patientinnen und Patienten – egal, ob der Grund ein Behandlungsfehler oder ein schadhaftes Medizinprodukt ist. Zudem braucht es viel Kraft und Expertise, Schadensersatzansprüche einzufordern.“ Das Patientenrechtegesetz habe bei Streitfällen infolge von Behandlungsfehlern eine große Verbesserung für die Versicherten gebracht. Nun sei es an der Zeit, dieses Recht auch verbindlich für Medizinprodukte festzuschreiben.

Risikomeldungen bei Medizinprodukten nehmen zu

Zu Medizinprodukten zählen neben einer Vielzahl von Implantaten auch Infusionen, Verbandsstoffe und Röntgengeräte. In den vergangenen zwanzig Jahren wurden etwa 135.000 Medizinprodukte erstmals zugelassen. Parallel dazu nehmen auch die Auffälligkeiten bei Medizinprodukten zu: Die Zahl sogenannter Risikomeldungen an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat sich in zehn Jahren von etwa 8.200 auf über 32.000 fast vervierfacht.

Aktuelle Fotos des vdek-Verbandsvorsitzenden für die Berichterstattung finden Sie in unserem Bildarchiv.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

– Techniker Krankenkasse (TK), Twitter: @TK_Presse

– BARMER, Twitter: @BARMER_Presse

– DAK-Gesundheit, Twitter: @DAKGesundheit

– KKH Kaufmännische Krankenkasse, Twitter: @KKH_Politik

– hkk – Handelskrankenkasse, Twitter: @hkk_Presse

– HEK – Hanseatische Krankenkasse, Twitter: @HEKonline

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).

In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 290 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 380 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.