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Zyto-Streit in Hessen

Presseinformation

Offenbach – Im Streit zwischen der AOK Hessen und den hessischen Apothekern liegt nun das zweite Urteil eines hessischen Sozialgerichts vor. Hierbei geht es um die Frage, ob das freie Apothekenwahlrecht der Patienten durch die Exklusivverträge der AOK Hessen mit einigen Zytostatika herstellenden Apotheken, ausgehebelt wird. Das Sozialgericht in Marburg stellte nun fest, ebenso wie zuvor das Sozialgericht in Darmstadt, dass dies nicht der Fall ist. Damit wurde zum zweiten Mal die Auffassung des Hessischen Apothekerverbandes e.V. bestätigt und das Selbstbestimmungsrecht des Patienten verteidigt. Der klagende Apotheker bekam vollumfänglich Recht, seine Versorgungsleistungen muss die AOK Hessen vollständig begleichen. Durch die bereits vorgenommenen Rechnungskürzungen hat die AOK auch ihren Anspruch auf den Apothekenabschlag verwirkt und muss diesen erstatten. Da die AOK Hessen bisher nicht bereit war, sich mit dem Hessischen Apothekerverband auf ein Musterstreitverfahren zu einigen, sind neben den zwei vorliegenden Entscheidungen noch weitere vier Verfahren vor den Sozialgerichten Darmstadt, Frankfurt und Kassel anhängig. Weitere Verfahren sollen auf den Weg gebracht werden.

Auf der Seite der Ausschreibungsgewinner werden Zweifel an dem Versorgungsmodell der AOK Hessen deutlich. Nach hier vorliegenden Informationen wurden von den Ausschreibungsgewinnern 5 Lose an die AOK zurückgegeben, weitere Kündigungen stehen im Raum. Trotz der desolaten Situation für die AOK Hessen, hält diese an ihrem Vorhaben fest und hat weitere Retaxationen angekündigt. Für das erste Quartal 2014 hat der Hessische Apothekerverband e.V bereits Einsprüche für seine Mitglieder eingelegt, die sich auf mehrere Millionen Euro belaufen.
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Der Hessische Apothekerverband e.V. (HAV) vertritt die Interessen der selbstständigen hessischen Apothekerinnen und Apotheker. Von den 1.569 Apotheken in Hessen, die mehr als 11.000 Arbeitsplätze bieten, sind 98 Prozent Mitglied im HAV.