Berlin – Im Rahmen des vom Bundeskabinett am 17. Dezember 2014 beschlossenen GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes sollen Krankenkassen mehr Freiräume erhalten, um im Wettbewerb gute Verträge abzuschließen. Das scheint auch geboten zu sein, denn die Aufgaben und Befugnisse und somit auch die Gestaltungsmöglichkeiten der Krankenkassen im Bereich der sogenannten Selektivverträge, insbesondere nach den §§ 140a ff. SGB V, wurden in den letzten Jahren zunehmend eingeschränkt. Viele Kassen klagen über verschwimmende Grenzen zwischen Fach- und Rechtsaufsicht. Es fehle der Qualitätswettbewerb durch mangelnde Gestaltungsmöglichkeiten.
Diskutieren Sie unter anderem mit folgenden Referenten und Referentinnen:
- Prof. Dr. Peter Wigge, Rechtsanwälte Wigge, Münster
- Rolf Stuppardt, Welt der Krankenversicherung, Overrath
- Dr. Peter Schichtel, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlands, Saarbrücken
- Uwe Deh, AOK-Bundesverband, Berlin
- Antje Domscheit, Bundesversicherungsamt, Bonn
- Prof. Dr. h. c. Herbert Rebscher, DAK-Gesundheit, Hamburg
- Dr. Thorsten Pilgrim, AnyCare GmbH, Stuttgart
Infos zur Veranstaltung sowie die Onlineanmeldung finden Sie unter: www.wokwissen.de