Köln – “Der große Wurf ist es leider nicht”, urteilt Gabriele Osing, Leiterin der Abteilung Soziale Dienste beim ASB-Bundesverband, über die Gesundheitsreform, die heute vom Bundestag verabschiedet wird. “Doch grundsätzlich begrüßt der ASB, dass sich der Bundestag auf die Fortführung eines Versicherungssystems geeinigt hat, das allen Bundesbürgern eine gute gesundheitliche Versorgung in jeder Lebensphase verspricht. Zwar wurde das Problem der fehlenden Einnahmen nicht gelöst – da wird in den nächsten Jahren nachgebessert werden müssen – es gibt jedoch Fortschritte für Menschen in schwierigen Lebenssituationen, die der ASB ausdrücklich positiv bewertet.”
So können zukünftig sterbenskranke Menschen Leistungen einer ambulanten Palliativpflege in Anspruch nehmen, die in diesem Umfang und dieser Qualität bislang nicht von der Krankenversicherung finanziert wurden. Der ASB setzt sich seit langem dafür ein, dass die ambulante Versorgung nicht allein Behandlungspflege und Grundpflegemaßnahmen meint, sondern dass ein Netz von verschiedenen Dienstleistungen und Angeboten eine Rundum-Versorgung sicherstellen muss. Dazu gehört auch die Begleitung sterbender Menschen und deren Angehöriger.
Der ASB hält auch die Verpflichtung der Krankenversicherung, Mutter-Vater-Kind-Kuren bereitzuhalten, für richtig. Die Notwendigkeit solcher Kuren ist aufgrund mehrerer Faktoren deutlich gestiegen. Dazu gehören: die große Belastung für Eltern durch die erforderliche Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kindererziehung, die hohe Anzahl Alleinerziehender, die Unterstützung benötigen, und die schwierigen Lebenslagen, in denen sich viele Familien mit mehreren Kindern befinden. Der ASB will mit seinen Angeboten dazu beitragen, Familien wieder fit für die Anforderungen von Alltag, Berufsleben und Erziehung zu machen. Ebenso erfreulich ist, dass die pauschale Senkung der Erstattung für die Rettungsdienst- und Krankenfahrten um drei Prozent zurückgenommen wurde.
Kritisch betrachtet der ASB dagegen die Tatsache, dass nach dem neuen Gesetz die Behandlungspflege in Altenheimen im Zuständigkeitsbereich der Pflegeversicherung bleibt. Das heißt, die Krankenversicherung muss dort nicht für die Behandlungspflege zahlen. Allerdings ist zukünftig auch in der Krankenversicherung das Recht alter Menschen auf rehabilitative Maßnahmen gesetzlich verankert. Die Hervorhebung des Anspruchs auf geriatrische Rehabilitation macht deutlich, dass in diesem Bereich bislang Defizite zu verzeichnen waren. Es kam vielfach zu einem “Verschiebebahnhof” zwischen zwei Versicherungen. Wenn rehabilitative Maßnahmen nicht erfolgten, konnte Pflegebedürftigkeit in vielen Fällen nicht vermieden werden, so dass – vor allem in den Pflegeheimen – die Krankenkassen keine bzw. nur geringe Leistungen erbringen mussten.
Der ASB wird sich auch in Zukunft – so auch bei der jetzt anstehenden Neugestaltung der Pflegeversicherung – in die Reformdiskussionen einbringen. Er setzt sich für soziale Sicherungssysteme ein, die die Interessen der jungen und der alten Menschen im Auge behalten, die auf nachhaltige Finanzierung setzen und die Werte einer solidarischen Gesellschaft beinhalten.