München/Berlin – Eine Harmonisierung der Gesundheitsversorgung der Mitgliedstaaten der EU ist in den europäischen Verträgen nicht vorgesehen. Gleichwohl befördern unter anderem die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sowie das europäische Wettbewerbsrecht in einigen Bereichen eine gewisse Vereinheitlichung. Vor diesem Hintergrund und angesichts des BREXIT stellt sich die Frage, ob diese Entwicklung alternativlos ist.
Diskutieren Sie am 23.02.2018 in den Räumen der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, DGUV, in Berlin mit den Experten Dr. G. Danner (Europavertretung der Deutschen Sozialversicherung, Brüssel), Dr. H.-U. Dettling (Oppenländer Rechtsanwälte), Prof. Dr. Dr. C. Dierks (Dierks+Company Rechtsanwaltsgesellschaft mbH), Dr. R. Jopp (Referatsleiter EU-Gesundheitspolitik, EU-Koordinierung, Bundesministerium für Gesundheit), Prof. Dr. V. Ulrich (Universität Bayreuth). Moderation: Prof. Dr. E. Wille (Universität Mannheim).
Weitere Austauschmöglichkeiten bietet das gemeinsame Abendessen am Vorabend, 22.02.2018, mit der Dinner Speech „Informierte Patienten im Gesundheitswesen – gewünscht, unterstützt oder eher lästig?“ von Prof. Dr. Marie-Luise Dierks, Leiterin des Forschungsschwerpunktes Patientenorientierung und Gesundheitsbildung, Leitung der Patientenuniversität, Studiengangsleitung des Masterstudiengangs Bevölkerungsmedizin und Gesundheitswesen (Public Health), Medizinische Hochschule Hannover.
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