Berlin/Bonn – Im September 2017 nahm der wissenschaftliche Beirat der gevko seine Arbeit auf. Als erstes Ergebnis seiner Arbeit veröffentlicht er ein Positionspapier zum Thema Versorgungsforschung, eHealth-Gesetz 2.0 und §291d SGB V.
Die vom Gesetzgeber im Rahmen der Neufassung des §291d SGB V avisierten Datenschnittstellen zwischen den Sektorengrenzen, grundsätzlich geplant als systemneutrale Archivierungsmöglichkeit sowie unterstützend bei Systemwechseln der Leistungserbringer, sollen zur Stärkung der Versorgungsforschung erweitert werden. Die bereits seit 2015 durch die DEGAM geforderte und durch den Beirat ausdrücklich unterstützte wissenschaftliche Datentransferschnittstelle soll dabei weiter technisch spezifiziert und den aktuellen Gegebenheiten und Anforderungen angepasst werden.
Der wissenschaftliche Beirat adressiert die hohe Bedeutung der Versorgungsforschung bei der Neufassung des § 291 SGB V, da „Information“ einer der sechs Grundpfeiler sei, um das Gesundheitssystem zu stärken und weiter zu entwickeln, in Bezug auf die vielfältigen kommenden Herausforderungen.
Versorgungsforschung basiere heute wesentlich auf Daten der ambulanten, klinischen sowie intersektoralen Versorgung, so der Vorsitzende des wissenschaftlichen Beirates, Prof. Andreas Sönnichsen. Diese Daten müssen unter anderem auch den intra- und interprofessionellen Kontext wie z.B. die Abstimmung zwischen Hausarztversorgung und Pflege abbilden. Grundlage seien dabei zumeist Sekundärdaten/Routinedaten, die den Krankenkassen, Pflegekassen und Kassenärztlichen Vereinigungen im Rahmen ihrer administrativen Prozesse wie z.B. der Abrechnung vorliegen. Die aufwandsarme Nutzung von Routinedaten gelte es weiter auszubauen. Zusätzlich seien Optionen zu entwickeln und bereitzustellen, die es der Versorgungsforschung künftig einfacher und effizienter ermöglichen würden, individuelle Studien auf standardisierten Prozessen und Abläufen durchzuführen.
Die Beiratsmitglieder heben in ihrer Stellungnahme die richtige Weichenstellung durch das Positionspapier der DEGAM hervor, gleichwohl bedürfe dieses jedoch einer weiteren technischen Spezifikation unter Berücksichtigung aktueller gesetzlicher Gegebenheiten wie etwa der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ab Mai 2018.
gevko-Geschäftsführer Prof. Guido Noelle betont die Strategie der gevko, mit aktiver Begleitung des wissenschaftlichen Beirates einen technischen Leitfaden für ein „generisches Studienmodul“ mit dem Ziel der Aufnahme in das Interoperabilitätsverzeichnis „VESTA“ zu entwickeln. Hier bilde die enge Zusammenarbeit mit der DEGAM, dem Deutschen Netzwerk für Versorgungsforschung e.V. (DNVF) sowie Verbänden der Softwareindustrie wie dem Qualitätsring Medizinischer Software e.V. für die weitere Entwicklung und für Pilotierungsvorhaben eine wichtige Rolle. Das Positionspapier des wissenschaftlichen Beirates biete dafür eine wichtige Grundlage, sowohl für eine notwendige Spezifikation der notwendigen Schnittstellen, als auch für standardisierte und einheitliche Prozess- und Verfahrensabläufe.
Die Beiräte fordern in ihrem Positionspapier
• Studien-“Angebote“ standardisiert und strukturiert in einem Arztpraxisinformationssystem elektronisch bereitzustellen,
• den individuellen Einschreibe- und Teilnahmeerklärungsprozess vollumfänglich elektronisch zu unterstützen,
• die höhere patientenbezogene Verfügbarkeit strukturierter Daten über Abrechnungsprozesse hinaus sicherzustellen,
• die Einbeziehung von durch den Patienten selbst erhobenen Daten zu ermöglichen,
• standardisierte Studienprotokolle zu definieren
• Empfehlungen zu in der Praxis etablierten, sicheren online- Datenübertragungsverfahren zwischen Arztpraxis und Forschungseinrichtungen abzugeben
• und bei allen genannten Zielen die Bedeutung des Datenschutzes, insbesondere das Datensparsamkeitsgebot zu berücksichtigen.
Das vollständige Positionspapier liegt dieser Meldung bei. Download unter www.gevko.de, oder www.gevko.de/de/wissenschaftlicher-beirat/Wiss-Beirat-Positionspapier_20180320.pdf.
gevko GmbH steht für die Begriffe „gesundheit – versorgung – kommunikation”. Als AOK-Tochter entwickelt das Unternehmen IT-Standards für Versorgungsmanagement am “point of care”, etwa im Rahmen von Versorgungsverträgen.