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Wirtschaftlichkeitsgebot gilt für Krankenkassen und Generikaunternehmen

Pro Generika zum AVR-Report

Berlin – Heute stellte die AOK ihren Arzneiverordnungsreport (AVR) vor. Eines der Themen des diesjährigen AOK-Reports ist die Versorgung der Menschen in Deutschland mit Krebsmedikamenten. Hierzu erklärt Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika:

Völlig zu Recht wird im AVR darauf hingewiesen, welche fundamentale Bedeutung Generika für die Versorgung der an Krebs erkrankten Patienten haben.

Gerade bei diesen, für die Versorgung der Patienten lebenswichtigen Generika zur Krebsbekämpfung ist der Preis- und Rabattdruck in Deutschland jedoch derart hoch, dass sich Unternehmen aus der Versorgung mit einzelnen Arzneimitteln zurückziehen müssen bzw. bereits zurückgezogen haben. Schon heute gibt es für einzelne Krebsmedikamente nur noch einen Generikaanbieter. Die zu beobachtende Marktverengung ist Ergebnis des weiter steigenden Preis- und Kostendrucks auf Generika in Deutschland.

„Eine nachhaltige Arzneimittelversorgung kann es in Deutschland nur geben, wenn Krankenkassen und Klinikapotheken anerkennen, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot nicht nur für sie, sondern auch für die Produzenten generischer Arzneimittel gilt. Für Unternehmen müssen die bei Krebsmedikamenten oftmals sehr komplexe und aufwendige Produktion, Qualitätsüberwachung, Lagerung und die gesamte Logistik von Arzneimitteln wirtschaftlich sein, da ansonsten langfristig eine Gefährdung der nachhaltigen Arzneimittelversorgung droht. Es läuft etwas schief in Deutschland, wenn Kliniken in ihrem Arzneimitteleinkauf für ein wichtiges Krebsarzneimittel wie das im AVR genannte 5 FU weniger aufzuwenden bereit sind, als ein Cappuccino kostet. Das Motto ‚Wir wollen Vollversorgung, in höchster Qualität, jederzeit bedarfsgerecht und zu einem Preis möglichst nahe Null‘ ist für eine nachhaltige Arzneimittelversorgung ungeeignet“, so Bretthauer abschließend.

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