Berlin – Zu Pressemeldungen, wonach die Union die Einbringung eines Gruppenantrags zum Thema Spätabbrüche plant, erklären die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Christel Humme sowie die frauen- und familienpolitische Sprecherin Caren Marks:
Uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten kommt es darauf an, schwangeren Frauen wirksame Hilfen anzubieten. Deshalb müssen wir für eine bessere Information und Beratung der Frauen generell während der Schwangerschaft sorgen. Hierzu wollen wir die Beratungspflicht des Arztes vor und nach pränatalen Untersuchungen festschreiben. Und genau das tun wir mit dem Gendiagnostikgesetz. Der Referentenentwurf liegt bereits vor.
Uns ist auch ein wichtiges Anliegen, die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und psychosozialen Beratungsstellen zu verbessern. Auch dazu unternimmt das geplante Gendiagnostikgesetz einen wichtigen Schritt. Es schreibt die Hinweispflicht des Arztes auf die psychosoziale Beratung nach Paragraf 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz fest.
Mit diesen gesetzlichen Klarstellungen werden wir die Situation von schwangeren Frauen deutlich verbessern und die Ärztinnen und Ärzte stärker in die Pflicht nehmen. Der geplante Gruppenantrag der Union ist deshalb entbehrlich. Und das wissen auch CDU und CSU. Es ist uns unverständlich, warum sie trotzdem die Einbringung eines Gruppenantrags ankündigen. Das gibt Anlass zu der Vermutung, dass es den Konservativen nicht um wirkungsvolle Hilfen, sondern um Symbolpolitik im bayerischen Landtagswahlkampf geht.