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Wirkstoffpflaster: Nebenwirkungen an Apotheker melden

Pressemitteilung

Berlin – Patienten sollten sich die Anwendung eines Wirkstoffpflasters auch in der Apotheke erklären lassen. Diese Arzneiformen schleusen Wirkstoffe über die Haut ins Blut und werden vom Arzt zum Beispiel gegen Schmerzen oder Alzheimer-Demenz verordnet. Werden Wirkstoffpflaster falsch angewendet, kann es zu Über- oder Unterdosierungen kommen. Die Symptome hängen vom jeweiligen Wirkstoff ab. Eine Überdosierung zeigt sich bei einem Schmerzpflaster zum Beispiel in einer verlangsamten Atmung. Bei Wirkstoffpflastern gegen Alzheimer-Demenz kann die Überdosierung zu Übelkeit, Durchfall oder Halluzinationen führen. „Patienten können dazu beitragen, die Arzneimitteltherapie noch sicherer zu machen. Wer bei der Anwendung eines Arzneimittels eine Nebenwirkung vermutet, sollte dies seinem Arzt oder Apotheker mitteilen. Das gilt für alle Medikamente, nicht nur für Wirkstoffpflaster“, so Professor Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Patienten können den Apotheker über alle auftretenden Nebenwirkungen informieren – egal ob diese im Beipackzettel erwähnt werden oder nicht.

Grundsätzlich sollten Wirkstoffpflaster nur auf unverletzte Haut aufgeklebt werden. Die empfohlene Körperregion hängt vom jeweiligen Arzneimittel ab. Die Haut sollte trocken, sauber und nicht vorher eingecremt worden sein. Vorhandene Haare werden idealerweise nicht abrasiert, sondern mit einer Schere gekürzt. Um Reizungen der Haut zu vermeiden, sollte ein neues Pflaster auf jeweils eine andere Hautstelle aufgeklebt werden. Verbrauchte Pflaster sollten nach der angegebenen Zeit durch neue ersetzt werden. Es sollen aber nicht mehrere Wirkstoffpflaster gleichzeitig aufgeklebt werden. Wirkstoffpflaster dürfen in der Regel nicht zerschnitten werden, da dies die Freisetzung des Wirkstoffs verändert. Zur Entsorgung wird das benutzte Pflaster mit den Klebeflächen aneinandergeklebt und für Kinder unzugänglich mit dem Hausmüll entsorgt.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter http://www.abda.de.