Berlin – Zur Verabschiedung des Gesetzentwurfes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls, erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB, und die zuständige Berichterstatterin der Union, Ute Granold MdB:
Der schreckliche Tod des kleinen Kevin oder die Leidensgeschichte der fünfjährigen Lea-Sophie sind nur die jüngsten Beispiele in einer Kette erschütternder Fälle von Kindesmisshandlung und vernachlässigung. Dies hat die Verantwortung des Staates für diese Kinder drastisch vor Augen geführt.
Wir sind gleichwohl weit davon entfernt, die Kinder von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang in staatliche Obhut geben zu wollen. Grundsätzlich muss betont werden, dass die große Mehrheit der Eltern ihre Kinder liebevoll und verantwortungsbewusst erzieht, also ihren Elternpflichten nachkommt.
Vielmehr wollen wir mit dem heute verabschiedeten Gesetz präventive und praktische Hilfe in den Fällen ermöglichen, in denen das nicht der Fall ist. Unser Ziel ist es, das Elternrecht so weit wie möglich zu wahren und nur dort einzugreifen, wo die Eltern nicht zum Wohl ihrer Kinder handeln können oder wollen. Wir sind uns freilich darüber im Klaren, dass man selbst mit den besten Gesetzen nicht jedes individuelle elterliche Fehlverhalten wird rechtzeitig erkennen und ihm wirksam begegnen können.
Insgesamt verbessern wir mit dem neuen Gesetz jedoch die Möglichkeiten des Staates, Fällen von Kindesvernachlässigung und missbrauch kooperativ und präventiv entgegen zu wirken.
Allerdings sind wir auch zukünftig auf eine Kultur des Hinsehens angewiesen: Nur wenn engagierte Bürger die Initiative ergreifen und die Jugendämter ansprechen, kann schnell geholfen werden.