Berlin – Mit der Gesundheitsreform wird in Deutschland ab 1. April 2007 schrittweise die Krankenversicherungspflicht für alle eingeführt. Damit wird zukünftig in Deutschland niemand ohne Versicherungsschutz im Krankheitsfall sein. Betroffen sind mehrere hunderttausend Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, die bislang keinen Versicherungsschutz im Krankheitsfall haben. Für diese Menschen hat das Bundesgesundheitsministerium sein Informationsangebot ausgeweitet. Im Mittelpunkt steht die neue Hotline des Bürgertelefons zum Versicherungsschutz.
Hierzu erklärt Bundesministerin Ulla Schmidt: “Die Versicherungspflicht ist ein Schutz für alle, die ihren Krankenversicherungsschutz verloren haben und sie ist ein wichtiger Schritt zu einer zeitgemäßen Absicherung gegen das Risiko Krankheit. Die Erwerbsbiografien sind heute nicht mehr so gradlinig wie früher. Man wechselt von einem festen Job in die Selbständigkeit, macht vielleicht das ein oder andere Praktikum, um danach wieder ein festes Arbeitsverhältnis zu haben. Wenn man dabei die Gewissheit hat, gegen Krankheit immer abgesichert zu sein, ist ein Kernversprechen unseres Sozialstaats erfüllt. Deswegen vor allem ist die Gesundheitsreform 2007 ein Meilenstein in unserer Sozialgesetzgebung.”
Unter der Rufnummer 01805 – 99 66 01* erhalten Ratsuchende die persönliche und kompetente Beratung des Bürgertelefons zu allen Fragen rund um den Versicherungsschutz. Das Bürgertelefon ist Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu erreichen.
Viele wichtige Informationen für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz enthält auch der aktuelle Flyer “Willkommen in der Solidarität. Ganz Deutschland wird krankenversichert”. Interessierte können ihn unter folgender Bezugsadresse bestellen:
Per E-Mail: publikationen@bundesregierung.de Per Telefon: 01805 / 77 80 90*