Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Wieder mehr zuzahlungsbefreite Arzneimittel / Patienten können sich bei Rezepteinlösung in Apotheken informieren

Pressemitteilung

Berlin – Gute Nachrichten für GKV-Versicherte: Die Zahl zuzahlungsbefreiter Arzneimittel steigt. Darauf weist die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hin und empfiehlt zugleich allen Patienten, bei der Rezepteinlösung gezielt danach zu fragen. Ab 1. Juli sind 8.979 Medikamente laut ABDA von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Im Vormonat war die Zahl abrupt von 12.972 auf 8.539 Packungen gesunken. In Deutschland sind Apotheken gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen zugunsten der Krankenkassen einzusammeln und an diese weiterzuleiten.

Die gesetzlichen Krankenkassen hatten die so genannten Festbeträge für 59 Arzneimittelgruppen zum 1. Juni 2008 abgesenkt. Festbeträge sind Erstattungshöchstbeträge, die für Arzneimittel mit identischen oder vergleichbaren Wirkstoffen und Wirkungen festgesetzt werden. Arzneimittel können von den Krankenkassen dann von der Zuzahlung befreit werden, wenn ihr Preis um 30 Prozent niedriger ist als der jeweilige Festbetrag. Eine aktuelle Liste aller zuzahlungsbefreiten Arzneimittel ist unter http://www.aponet.de zu finden.

Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln muss jeder Patient 10 Prozent des Apothekenverkaufspreises zuzahlen. Mindestens müssen es 5 Euro sein, höchstens dürfen es 10 Euro sein. Neben der gesetzlichen Zuzahlung fallen zuweilen noch Mehrkosten an, die von den Krankenkassen nicht übernommen werden. Falls beispielsweise ein Medikament mehr kostet als der Festbetrag, so muss der Patient diese Differenz selbst übernehmen.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter http://www.abda.de