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Wetttrinken – Urteil klares Zeichen für konsequenten Jugendschutz

Alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Jugendliche vor gesundheitsschädlichem Alkoholkonsum zu schützen

Berlin – Anlässlich der Urteilsverkündung im Fall des Berliner Schülers, der vor einem Jahr an den Folgen einer Alkoholvergiftung starb erklärt die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:

Das Urteil im Prozess um das tödliche Wetttrinken ist ein klares Zeichen insbesondere an Gastwirte und deren Beschäftigte: Wer gegen die Bestimmungen des Jugendschutz- oder des Gaststättengesetzes verstößt, wird mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft. Das Verhalten der beiden Aushilfen des Gastwirtes, die dem Schüler bei einem Wetttrinken mindestens 45 Tequila einschenkten, während sie dem Wirt vorwiegend Wasser servierten war nicht nur sittenwidrig, sondern auch eine Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung. Die Verurteilung der beiden nach dem Jugendstrafrecht zu einem zehnmonatigen sozialen Trainingskurs ist daher richtig. Im noch ausstehenden Urteil für den volljährigen Wirt, sollte das mögliche Strafmass voll ausgeschöpft und so ein Zeichen dafür gesetzt werden, dass Verstöße gegen den Jugendschutz massive Konsequenzen nach sich ziehen und nicht geduldet werden.

Hochprozentige alkoholische Getränke gehören nicht in die Hände von Minderjährigen, Bier und Wein dürfen nicht an unter 16jährige aushändigt werden. Um Alkoholexzesse zu vermeiden, ist eine verstärkte Präventionsarbeit notwendig, die in den Elternhäusern beginnt. Dazu gehört, dass Eltern mit ihren Kindern über die Gefahren des Alkoholkonsums reden und einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol in der Öffentlichkeit und in der Familie vorleben. An vielen Schulen und in vielen Vereinen gibt es zwar hervorragende Aufklärungsarbeit. Aber das ist noch nicht ausreichend. Bestehende Projekte müssen weiter ausgebaut werden. Es ist notwendig, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Jugendliche vor gesundheitsschädlichem Alkoholkonsum zu schützen. Nicht nur Hochprozentiges, auch Bier oder Wein können, wenn sie im Übermaß getrunken werden, zum Alkoholrausch führen. Daher ist bei allen alkoholischen Getränken ein verantwortungsvoller Umgang notwendig! Ein Alkoholverbot für unter 18-jährige würde der Schutzfunktion des Staates für Minderjährige noch besser gerecht werden.