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Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche gestrichen: Ärzte für das Leben e.V. kritisieren Debatte und fürchten weitere Normalisierung der Abtreibung

Pressemitteilung zu § 219a StGB

Berlin – Am 24.06.22 hat der Deutsche Bundestag die ersatzlose Streichung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche (§ 219a StGB) beschlossen. Ärzte für das Leben e.V. kritisieren die vorangegangene Debatte und sind beunruhigt über die weitere Normalisierung der Abtreibung.

„Obwohl das Ergebnis der parlamentarischen Abstimmung von vorneherein klar war, war es dennoch enttäuschend, wie die Diskussion rund um das Werbeverbot für Abtreibung von den Parteien der regierenden Koalition im Bundestag geführt wurde“, erklärte Prof. Dr. Paul Cullen, erster Vorsitzender der Ärzte für das Leben e.V.

„Besonders negativ fiel hierbei das Verhalten der Freien Demokratischen Partei (FDP) auf. So postete am 7. Februar 2022 die 39-jährige FDP-Abgeordnete Kristine Lütke ein Video, das sie und vier weitere FDP-Kolleginnen und -Kollegen zeigte, wie sie mit Sonnenbrillen und Musikanlage zum Lied „Short Dick Man“ durch den Bundestag tanzten. Der Titel des Videos: „Wir auf dem Weg zur Abstimmung, um endlich § 219a aus dem StGB kicken zu können.“ (1) Zwar wurde das Video nach heftigen Protesten bald gelöscht, doch verriet es die innere Haltung dieser Partei,“ so Cullen weiter.

„Bereits bei der ersten Lesung am 13. Mai fiel Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) durch eine frappierende Diffamierung scheinbar von Teilen der Lebensrechtsbewegung auf, die er als „Verschwörungstheoretiker“ und „Fake-News-Schleuder“, die „jeden Unsinn über Schwangerschaftsabbrüche … verbreiten“, bezeichnete, während er die Befürworter einer Abtreibungswerbung „Hüter der Wissenschaft, der Fakten, der Sachlichkeit und der Aufklärung“ nannte. (2) Dass mit Fake-News Begriffen wie „Schwangerschaftsgewebe“ und „Schwangerschaftsunterbrechung“ eher seitens der Abtreibungswerbern gearbeitet wird, störte den Minister in seiner Polemik freilich nicht“, kritisierte Cullen.

„Aber auch die Wortmeldungen aus den Reihen der Grünen und der Sozial-Demokratischen Partei (SPD) zeichneten sich durch eine Kälte gegenüber der Tötung wehrloser Menschen aus: das Kind im Mutterleib wurde nämlich mit keinem Wort erwähnt. Dass diese Haltung alles andere als „Fortschritt“ ist und von Empathielosigkeit auch gegenüber vielen Frauen in Konflikt zeugt, ist augenscheinlich.

Mit diesem Schritt wird die Abtreibung als „medizinische Gesundheitsleistung“ weiter normalisiert, was auch der tiefere Sinn der Abschaffung des Werbeverbots ist. Mittelfristig soll nämlich auch Paragraf 218 StGB abgeschafft und somit Abtreibung zum Teil der medizinischen „Regelversorgung“ werden“, warnte Cullen.

Um gegen dieses Unrecht zu protestieren, hat der stellvertretende ÄfdL-Vorsitzende Dr. Adam Franke und ein weiteres Vorstandsmitglied, Julia Kim, am Abstimmungstag an einer kleinen Demonstration vor dem Bundestag teilgenommen. „Gerade in Zeiten, in denen der politische und gesellschaftliche Wind heftig gegen uns weht, ist es wichtig, unsere Stimmen für die Kinder, die noch nicht geboren sind, weiter zu erheben“, sagte Franke. „Mit jeder Abtreibung wird ein wehrloser Mensch getötet. Wir als Ärzte dürfen uns mit diesem Zustand nie zufrieden geben.“

1) Tanzen zu Paragraf 219a – Abgeordnete der FDP löscht Video nach scharfer Kritik, Welt.de 08.02.22
https://www.welt.de/vermischtes/article236753175/Tanzen-zu-Paragraf-219a-FDP-Abgeordnete-Luetke-loescht-Video-nach-Kritik.html

2) Hitzige Debatte über Paragraf 219a, tagesschau.de 13.05.22
https://www.tagesschau.de/inland/werbeverbot-abtreibungen-bundestag-101.html

Über Ärzte für das Leben e.V.

Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden. Mehr unter www.aerzte-fuer-das-leben.de