Berlin – In einer Pressemeldung zur aktuellen Wirkstoffausschreibung hat Dr. Christopher Hermann von der AOK Baden-Württemberg gestern behauptet, die “Pharmalobby wolle eine Schonzeit für Hochpreise” erwirken. Hingegen würden die Kassen die “Wettbewerbssituation nach Patentablauf genau beobachten”. Hierzu erklärt Pro Generika Geschäftsführer Bork Bretthauer:
“Wer beobachtet, darf Fakten nicht ausblenden und muss die richtigen Schlüsse ziehen. Denn dann würde auch die AOK Baden-Württemberg erkennen, dass die Praxis vieler Krankenkassen, in Hinterzimmern Rabattverträge mit Erstanbietern über den Patentablauf hinaus auszukungeln, in der Konsequenz nicht anderes bedeutet als die Verlängerung der Schonzeit für hochpreisige Altoriginale”.
Wer die Fakten nicht ausblendet, erkennt, dass sich der Wettbewerb in allen patentfrei werdenden Wirkstoffmärkten nur dann frei entfalten kann, wenn es keine Rabattverträge des Erstanbieters über den Patentablauf hinaus gibt. Dennoch schließt auch die AOK Baden-Württemberg solche Verträge.
Wer die Fakten nicht ausblendet, erkennt zudem, dass der Wettbewerb z. B. bei dem umsatzstarken Wirkstoff Olanzapin ohne jede Ausschreibung von Rabattverträgen in nur wenigen Monaten dazu geführt hat, dass Generika je nach Packung mehr als 800 Euro günstiger sind als das Altoriginal. Dennoch behauptet die AOK Baden-Württemberg, ohne Generikarabattverträge gäbe es eine “Schonzeit für Hochpreise”.
Und wer die Fakten nicht ausblendet, erkennt schließlich, dass einzig die patentfreien Altoriginale an diesem starken Preiswettbewerb nicht teilnehmen, da sie sich über Rabattverträge dem Wettbewerb entziehen. Und genau das ermöglicht u. a. auch die AOK Baden-Württemberg mit ihrer Vertragspolitik.
Das zeigt: Beobachten allein reicht nicht, auf das Handeln kommt es an.
“Pro Generika engagiert sich vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen für eine klare ordnungspolitische Weichenstellung für mehr und nachhaltigen Wettbewerb. Wer die Fakten sieht, muss jetzt handeln und dem Wettbewerb mit Patentablauf die Tür öffnen. Wettbewerb verträgt keine Schonzeiten. Daher darf es sie auch nicht länger für patentfreie Altoriginale geben. Erstanbieterrabattverträge müssen mit dem Markteintritt des ersten Generikums konsequent beendet werden”, so Bretthauer abschließend.