Hamburg – Seit den dramatischen Vorfällen in Japan sind bislang in Hamburg keine Container mit Lebensmitteln eingegangen. Japan zählt nicht zu den klassischen Agrarexportländern. So sind bei tierischen Lebensmitteln aus Japan ohnehin nur Einfuhren von Fischereierzeugnissen, lebenden Muscheln und verarbeiteten Därmen zugelassen. Über das Veterinäramt Grenzdienst der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz wurden im vergangenen Jahr lediglich sechs Lebensmittel-Sendungen aus Japan abgefertigt, im Vergleich zu rund 35.000 Sendungen aus anderen Drittländern.
Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in Hamburg vor eventuell radioaktiv belasteten Lebensmitteln aus Japan ist gewährleistet, so Cornelia Prüfer-Storcks, Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz. Vom Veterinäramt Grenzdienst werden regelhaft alle tierischen Lebensmittel aus Drittländern kontrolliert, aber auch bestimmte Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs. Prüfungen auf Radioaktivität stellen uns nicht vor Probleme, da seit dem Unglück von Tschernobyl die erforderlichen technischen Möglichkeiten aufgebaut und entsprechende Kontrollen durchgeführt wurden.
Zur Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher hat die EU eine Verordnung in Kraft gesetzt, die spezielle Kontrollen für alle Lebens- und Futtermittel aus Japan vorsieht. Sie müssen dazu bereits zwei Tage vor Eintreffen in Hamburg angemeldet werden. Im Rahmen der Kontrollen wird überprüft, ob die vorgeschriebene japanische Bescheinigung vorliegt, die bestätigt, dass bereits eine Untersuchung auf eine eventuelle radioaktive Belastung der Waren stattgefunden hat und dass bestehende EU-Grenzwerte eingehalten werden. Darüber hinaus werden eventuelle Lebens- und Futtermittelimporte in Hamburg nochmals kontrolliert und Stichproben im Labor chemisch analysiert. Schiffe, die Hamburg aus Japan anlaufen, haben zudem zuvor meist andere Häfen passiert, z.B. Hongkong oder Rotterdam, und wurden bereits dort auf eine mögliche radioaktive Belastung geprüft.
Für Unsicherheit bei Verbrauchern sorgte, dass diese EU-Verordnung höhere Grenzwerte als die sogenannte Tschernobyl-Verordnung für Lebens- und Futtermittel aus Japan erlaubt. Es ist aus meiner Sicht ein fachlich falsches Signal, wenn jetzt höhere Grenzwerte festgelegt werden, auch wenn diese gesundheitlich noch vertretbar sind, so Prüfer-Storcks. Diese höheren Grenzwerte sollen dazu dienen, die Bevölkerung auch nach einem Störfall ausreichend mit Nahrungsmitteln zu versorgen. Ein Versorgungsengpass der Bevölkerung in Europa ist aber schon allein in Hinblick auf die geringen Importmengen aus Japan in keinster Weise zu befürchten. Deshalb ist es aus Hamburger Sicht nicht verständlich, warum die EU diese Verordnung so erlassen hat.