Berlin – Viele Verbraucher kaufen Lebensmittel, die ein Extra für die Gesundheit versprechen. Doch diese ”Health Claims“ sind oftmals nicht geprüft – und damit auf Lebensmitteln verboten. Darauf verweist der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) anlässlich des morgigen Weltverbrauchertags.
Nutzen bestimmte Fruchtsäfte wirklich der Blasengesundheit? Das ist fraglich, denn es sind keine Arzneimittel. Verbraucher sollten Werbeaussagen hinterfragen. Zudem muss gegen täuschende Gesundheitsversprechen konsequenter vorgegangen werden, so Anja Klauke, Geschäftsfeldleiterin Selbstmedikation beim BPI.
Arzneimittel müssen ihre heilenden und gesundheitsfördernden Eigenschaften in aufwändigen Prozessen belegen. Im Gegensatz dazu durchlaufen Lebensmittel kein Zulassungsverfahren. Werbebotschaften und gesundheitsbezogene Aussagen auf Lebensmitteln unterliegen aber seit Inkrafttreten der Health Claims-Verordnung strengen Vorgaben: Nur von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zugelassene Angaben sind erlaubt. Klauke: „In der Realität sind die gesundheitsbezogenen Angaben bei pflanzlichen Stoffen und Zubereitungen jedoch weiterhin ungeprüft, werden auf Verpackungen gedruckt und können in der Werbung genutzt werden. Produkte mit nicht geprüften Gesundheitsaussagen gehören aber nicht in den Markt.“
Eine Liste der erlaubten Health Claims finden Sie hier.
Hintergrund: Die EU-Verordnung aus dem Jahr 2006 legt fest, dass gesundheitsbezogene Aussagen in der Lebensmittelwerbung nachprüfbar und durch Studien belegt sein müssen. Jedoch wurde die Umsetzung dieser Verordnung von der EU-Kommission 2010 für pflanzliche Produkte gestoppt. Rund 2.000 Anträge auf Prüfung von Gesundheitsversprechen auf Lebensmitteln mit pflanzlichen Stoffen (sogenannte Botanicals) befinden sich noch immer im Prüfverfahren. Die wissenschaftliche Bewertung der Anträge wurde vorerst sogar ausgesetzt.