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Weitere entlastende Maßnahmen im Bereich Gesundheit und Pflege prüfen

Finanzielle Entlastung für Menschen mit Conterganschädigungen

Berlin – Anlässlich der ersten Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfes eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes sowie eines Antrags der Koalitionsfraktionen erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Menschen mit Conterganschädigungen können ab Juli 2008 mit einer Verdopplung ihrer Conterganrenten rechnen. CDU/CSU und SPD haben bereits vor einigen Wochen den Beschluss gefasst, die Renten zu erhöhen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sowie ein Antrag der Koalitionsfraktionen werden heute in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten.

Die heute ca. 50-jährigen Contergan-Opfer leiden unter den Spätfolgen ihrer Schädigungen. Viele Menschen mit Contergan-Schädigungen können aufgrund ihrer Behinderungen und deren Folgen keiner Erwerbsarbeit nachgehen. Durch ein frühes Ausscheiden aus dem Berufsleben und den damit einhergehenden Renteneinbußen leben viele Contergan-Geschädigte am finanziellen Limit. Die Verdopplung der monatlichen Renten ist daher nötig.

Durch die Erhöhung der Rentenzahlungen kann die Lebenssituation der Menschen mit Conterganschädigungen in finanzieller Hinsicht verbessert werden. Darüber hinaus fordern die Fraktionen der CDU/CSU und SPD in ihrem Antrag, dass weitere entlastende Maßnahmen im Bereich Gesundheit und Pflege, geprüft werden. Weiterhin setzt sich die Union für Parkerleichterungen auch für Contergan-Geschädigte ein.