Berlin – “Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßt einige der Neuregelungen, die das Gesetz zur Stärkung der Wirtschaftlichkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) beim Thema Arzneimittel vorsieht. Dazu gehört die Kosten-Nutzen-Bewertung von Medikamenten. Sie wird Vertragsärzten künftig mehr Sicherheit bei der Verordnung geben.” Dies hat heute Ulrich Weigeldt, Vorstand der KBV, in Berlin erklärt. Er hält es für sinnvoll, dass es für Präparate, die eine gute Bewertung erzielen, keinen Höchsterstattungsbetrag geben soll und Neubewertungen dann vorzunehmen sind, wenn weitere Erkenntnisse vorliegen. Dies sei ein Beitrag zu mehr Qualität im Gesundheitswesen.
“Gut und richtig ist auch, dass die Krankenkassen verpflichtet werden, die Medikamente für nichtkommerzielle Arzneimittel-Studien zu finanzieren. Damit trägt der Gesetzgeber unseren Forderungen Rechnung. Viele Hersteller sind aus wirtschaftlichen Gründen nicht daran interessiert, herauszufinden, ob ihre Präparate auch für andere Anwendungsgebiete geeignet sind. Es kann jedoch nicht Aufgabe einzelner Ärzte sein, diese – teils dringend notwendigen – Studien zu finanzieren, wenn sie gleichzeitig ihre Patienten optimal versorgen und Ärger mit den Kassen vermeiden wollen”, so Weigeldt.
Zweitmeinungen bei der Verordnung besonderer Arzneimittel mit hohen Jahrestherapiekosten oder erheblichem Risikopotential sind aus der Sicht des Vorstands grundsätzlich richtig. Für falsch hält Weigeldt es jedoch, dass der hinzugezogene Kollege im Zweifelsfall allein entscheiden soll: “Das verbessert nicht die Kommunikation unter den Ärzten, sondern sorgt für Unfrieden. Beide Kollegen müssten gleich große Kompetenzen erhalten und zum Konsens verpflichtet werden.”
Im Sinne der Patienten sei es, dass die Palette der Schutzimpfungen erweitert würde. Es sei gut, dass die Kassen bei ihrem Angebot nun den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission folgen müssten. “Natürlich wird es hier zu höheren Ausgaben kommen. Den Nutzen aber werden alle Patienten haben. Deshalb ist diese Maßnahme absolut sinnvoll”, so Weigeldt.
Der Vorstand äußerte sich anlässlich der heutigen Verabschiedung des GKV-WSG im Bundesrat.