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Wegen Suizid-Gefahr: Paracetamol-Hersteller reagieren auf Ministeriums-Pläne

APOTHEKE ADHOC

Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant, durch eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) das Schmerz- und Fiebermittel Paracetamol in Packungseinheiten mit mehr als zehn Gramm Wirkstoff der Verschreibungspflicht zu unterstellen. In der Standarddosierung von 500 Milligramm könnten künftig also höchstens noch 20er-Packungen ohne Rezept erhältlich sein. Die Pharmahersteller werden nach Informationen des Branchenportals APOTHEKE ADHOC ihre Packungsgrößen anpassen.

Das BMG weist in seinem Entwurf auf die für einen Suizid kritische Paracetamol-Dosis von 10 bis 12 Gramm hin. Nach Angaben mehrerer Giftnotruf-Zentralen belegte Paracetamol in den Jahren 1997 bis 2005 mit großem Abstand den ersten Platz unter allen Arzneimitteln, die mit Selbstmordabsicht eingenommen wurden. In anderen EU-Staaten wie Großbritannien, Frankreich und Irland sind die Packungsgrößen für Paracetamol daher schon länger begrenzt.

Das Problem für die Hersteller: Mehr als 90 Prozent der in Deutschland verkauften Packungen enthalten derzeit 30 Tabletten mit 500 Milligramm Paracetamol. Diese Maximalanzahl war bislang vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als therapiegerechte Packungsgröße definiert worden. Hersteller wie Hexal wollen nun andere Packungseinheiten auf den Markt bringen, heißt es bei APOTHEKE ADHOC.

Betroffen sind von den geplanten Änderungen außerdem Hersteller von Johanniskraut-Präparaten, welche zur Behandlung mittelschwerer Depressionen nach dem Willen des BMG ebenfalls künftig nicht mehr ohne entsprechende Verordnung erhältlich sein sollen.

Die vollständigen Artikel finden Sie unter: http://www.apotheke-adhoc.de und unter http://www.apotheke-adhoc.de

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