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Was, wenn die Angehörigen Urlaub machen bzw. sich erholen wollen? Was, wenn die Haushaltshilfe über die Feiertage nach Hause fährt?

Pressemitteilung

Karlsruhe – Was, wenn die Angehörigen Urlaub machen bzw. sich erholen wollen? Was, wenn die Haushaltshilfe über die Feiertage nach Hause fährt?

Kein Problem, HUMANIS hat die richtige Lösung für Sie! Seit über 25 Jahren die bewährte 24 Stundenpflege zu Hause- bundesweit!

Wie funktioniert das genau?

Einmal im Jahr steht pflegenden Angehörigen eine sogenannte Verhinderungspflege zu, die über die Pflegeversicherung finanziert wird.

Was ist das?

Verhinderungspflege wird auch „Ersatzpflege“ genannt, denn Sie bietet Ihnen Ersatz in der Pflege an, wenn Sie bzw. die pflegenden Personen verhindert sind, z.B. durch Urlaub oder Krankheit.

Dies gilt also auch, wenn Sie als Angehöriger nicht selbst pflegen, sondern dies z.B. an eine Entsendekraft aus Polen delegiert haben, denn die Betreuung einer Entsendekraft wird mit der selbst durchgeführten Pflege gleichgesetzt.

So haben Sie die Möglichkeit, einmal pro Jahr eine professionelle Kraft über einen einheimischen Pflegedienst wie HUMANIS kommen zu lassen, egal ob sie selbst pflegen oder über eine Entsendekraft. Dann können Sie auch mal beruhigt in Urlaub fahren oder eine Krankheit kurieren.

Voraussetzung: Anspruch auf die Finanzierung der Verhinderungspflege entsteht nach Ablauf der ersten sechs Pflegemonate.

Über die sonstigen Bedingungen gibt Ihnen HUMANIS gerne Auskunft. Rufen Sie einfach Gebührenfrei unter 0800-072127111 an, oder nehmen Sie Kontakt per Mail: info@humanis-gmbh.de auf. Die Fachberater von HUMANIS beraten Sie gerne persönlich.