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Wahltarife sind das Ende der solidarischen Krankenkasse

Frank Spieth:

Berlin – Wahltarife für Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung waren bisher die Domäne der Privatversicherungen. Nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums sollen nun auch gesetzliche Krankenkassen solche Tarife anbieten dürfen. Der erste Wahltarif dieser Art kann bereits in der AOK Rheinland gebucht werden. Zu den daraus entstehenden Risiken und Nebenwirkungen erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE., Frank Spieth:

Mit ausdrücklicher Billigung des Bundesgesundheitsministeriums und der Aufsichtsbehörde der Krankenkassen sollen nun auch gesetzliche Krankenkassen neue Wahltarife für Unterbringung im Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung anbieten dürfen.

Das Aufgabengebiet der Kassen wird durch das Sozialgesetzbuch V definiert. Nur Leistungen, die medizinisch notwendig und wirtschaftlich sind, können aus den Mitteln der Kassen bestritten werden. Mit den durch die so genannte Gesundheitsreform eingeführten Wahltarifen halten bei den Krankenkassen privatversicherungsrechtliche Elemente Einzug, die den Rahmen des gesetzlichen Versorgungsauftrags eindeutig überschreiten. Durch die behördliche Genehmigung solcher Wahltarife begeben sich gesetzliche Krankenkassen auf das Geschäftsfeld privater Versicherer und konkurrieren direkt mit ihnen. Das hat weitreichende Folgen:

Die gesetzlichen Krankenversicherungen werden fortan wie normale Unternehmen behandelt, der Status von Körperschaften öffentlichen Rechts wird ihnen entzogen. Vorteile wie Umsatzsteuerbefreiung und kostenfreier Beitragseinzug über die Arbeitgeber entfallen.

Die privaten Krankenversicherungen werden kartell- und wettbewerbsrechtliche Einwände beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) geltend machen. So werden die Wahltarife zu Sterbeglöckchen, die das Ende der solidarischen und sozialen Krankenversicherung einläuten.