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vzbv und Betriebskrankenkassen starten bundesweite Telefon-Hotline zur Pflege

Gemeinsame Pressemitteilung

Berlin – Verbraucher können sich ab sofort bundesweit telefonisch zu zentralen Fragen rund um das Thema Pflege beraten lassen. Um Verbrauchern den Weg durch den Pflegedschungel zu ermöglichen, starten die Verbraucherzentralen in Kooperation mit den Betriebskrankenkassen ein bundesweites Informations- und Beratungstelefon zum Thema Pflege. Ab Montag stehen bundesweit drei Telefon-Hotlines zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung (01803770 500-1), Beratung zu Heim- und Pflegedienstverträgen (01803770 500-2) und alternative Wohnformen (01803770 500-3) zur Verfügung.

Möglich wurde dieses neue “Netzwerk Pflegeberatung” durch eine Vereinbarung zwischen dem vzbv und dem BKK Bundesverband. Grundlage hierfür ist eine Regelung des 11. Sozialgesetzbuches, die es den Pflegekassen erlaubt, eine unabhängige Pflegeberatung zu unterstützen. Das Pilotprojekt läuft zunächst bis Mitte 2009.

Informierte Patienten erzwingen Qualitätsdiskussion

Mit dem neuen Beratungsangebot durch die Telefon-Hotline wird das Thema Pflegequalität nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) wieder stärker in die öffentliche Diskussion gerückt. “Es sind gut informierte Verbraucher, die im Pflegemarkt für den nötigen Druck in Richtung mehr Qualität sorgen”, stellt vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller fest. “Gewinner dieser Kooperation sind die Pflege- und Hilfebedürftigen sowie ihre Angehörigen. Sie erhalten endlich Antworten auf ihre Fragen. Denn erst durch eine individuelle und vorausschauende Beratung kann jeder – ob bereits betroffen oder noch nicht – die für seine konkrete Lebenssituation beste Lösung finden”, so K.-Dieter Voß, Vorstand beim BKK Bundesverband.

Zwei Millionen Pflegebedürftige und viele Fragen

Rund zwei Millionen Menschen in Deutschland sind heute auf pflegerische Betreuung oder Unterstützung angewiesen, weil sie ihren Alltag nicht mehr alleine meistern können. Von Betroffenen und Angehörigen werden Entscheidungen erwartet, die in einem wachsenden Markt von Pflegeangeboten nur schwer zu treffen sind. Was ist im konkreten Einzelfall die geeignete und finanzierbare Hilfe? Worauf ist beim Abschluss eines ambulanten Pflegevertrages zu achten? Kann der Pflegebedürftige in seiner Wohnung bleiben? Müssen seine Kinder für die Pflege aufkommen? Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung?

Mit solchen Fragen standen Pflegebedürftige und Angehörige bislang oft alleine da. Mit dem Netzwerk Pflegeberatung soll sich das künftig ändern. “Unsere Erfahrungen aus der Pflegeberatung zeigen, dass es bundesweit noch großen Verbesserungsbedarf bei der Beratung Pflegebedürftiger und deren Angehöriger gibt”, so Sabine Strüder, Referentin für Gesundheitsdienstleistungen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die neue Pflegehotline sei ein erster Schritt, diese Defizite abzubauen.

Unabhängige Telefonberatung – Experten antworten

Um Ratsuchenden möglichst individuell zu helfen, hat sich das Netzwerk Pflegeberatung auf drei thematische Schwerpunkte konzentriert: Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung, Heim- und Pflegeverträge sowie altersgerechte Wohnformen. Unter drei verschiedenen Telefonnummern sind Experten der Verbraucherzentralen zu den drei Themen jeweils an drei Tagen der Woche zu bestimmten Uhrzeiten zu erreichen. Darüber hinaus sind Informationen zum Unterhaltsrecht und zur Sozialhilfe im Zusammenhang mit Pflegethemen unter allen drei Rufnummern erhältlich.

Der BKK Bundesverband unterstützt das Projekt finanziell, datentechnisch und organisatorisch. Zugleich wertet er die Beratung durch eine Versichertenbefragung aus. Inhaltlich sind die Berater der Verbraucherzentralen neutral und unabhängig. Das Pflegeberatungs-Telefon ist bundesweit zu folgenden Themen erreichbar: – Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung: Tel. 01803770 500-1 – Heim- und Pflegeverträge: Tel. 01803770 500-2 – betreutes Wohnen und ambulant betreute Wohngruppen: Tel. 01803770 500-3 – Informationen zum Unterhaltsrecht und zur Sozialhilfe im Zusammenhang mit Pflegethemen sind unter allen drei Rufnummern erhältlich.

Die Verbraucherzentralen streben an, die Beratung mittelfristig auf alle Fragen rund um die Pflege ausweiten zu können.

Das Pflegetelefon ist montags und mittwochs von 10 bis 13 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr erreichbar. Die Beratung selbst ist kostenfrei. Der Anruf aus dem deutschen Festnetz kostet 9 Cent pro Minute.

Pressekontakte/ Ansprechpartner:

Ann Hörath, Pressereferentin BKK Bundesverband, Mail: presse@bkk-bv.de, Tel.: 030 223 12-121, info

Carel Mohn, Pressesprecher vzbv, presse@vzbv.de, 030 25800-525

Sabine Strüder, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Referentin für Gesundheitsdienstleistungen, gesundheit@vz-rlp.de, 06131/28 48 43

Dieter Lang, vzbv, Pflegereferent, lang@vzbv.de, 030-25800-439