Berlin – Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, stellt angesichts der aktuellen Vorwürfe klar: “Die Diamorphinbehandlung kann in den bestehenden Ambulanzen in Bonn, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Köln und München unverändert fortgeführt werden. Für die Patienten ändert sich nichts. Kursierende Meldungen, die das Ende der Diamorphinbehandlung an die Wand malen, sind irreführend. Ich trete unverändert dafür ein, dass der Gesetzentwurf des Bundesrates möglichst bald durch den Bundestag verabschiedet wird. Der von den Grünen erhobene Vorwurf des Wortbruchs von SPD und CDU ist deshalb schlicht falsch.”
Die rechtliche Grundlage für die Fortführung ist die Ausnahmeregelung nach §°3°Abs. 2°Betäubungsmittelgesetz. Eine Genehmigung der Diamorphinbehandlung auf dieser Basis haben alle sieben Standorte erhalten. Für Hamburg und München läuft die Frist bis Mitte 2008, für alle anderen Städte bis Mitte 2010. Frankfurt, Karlsruhe und Köln können aufgrund ihres Antrags auch neue Patientinnen und Patienten in die Behandlung aufnehmen; die anderen Standorte hatten auf diese Erweiterungsmöglichkeit im Antrag verzichtet.
Die Bundesregierung hat das Heroinmodellprojekt und die bisherige Fortführung der Diamorphinbehandlung mit über 15 Millionen Euro gefördert. Eine weitere Bezuschussung der Behandlung aus Bundesmitteln ist nicht möglich, da alle Forschungsfragen beantwortet sind. Gemessen an den gesamten Behandlungskosten ist der Anteil der Bundesförderung für die laufende Behandlung vergleichsweise gering; für die finanzielle Absicherung der Behandlung spielen diese Beträge keine entscheidende Rolle. Sabine Bätzing: “Die Fortführung der Diamorphinbehandlung liegt mir unverändert am Herzen. Deshalb unterstütze ich die geplante Förderung der Qualitätssicherung der weiteren Diamorphinbehandlung durch das Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung der Universität Hamburg aus Mitteln des Bundesministeriums für Gesundheit.”