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Vorhandene Strukturen nutzen

Entwurf des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes (PfWG)

Berlin – Zum Entwurf des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes (PfWG) erklären der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB und der für Pflege zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Willi Zylajew MdB:

Mit der vorgesehenen systematischen Schaffung von neuen Pflegestützpunkten werden Doppel- bzw. Mehrfachstrukturen aufgebaut. Vielerorts gibt es bereits ein gutes und flächendeckendes Netz von Anlaufstellen für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Diese sind durch Länder und Kommunen finanziert und werden vielfach durch großartiges ehrenamtliches Engagement bereichert. Genau dies wäre durch den Aufbau von Pflegestützpunkten gefährdet.

Der Gesetzentwurf sichert eine Anschubfinanzierung für lediglich 1.600 Stützpunkte. Vorgesehen sind eigentlich 4.000. Die Frage, wer die Dauerkosten übernimmt, ist nicht geregelt und damit nicht gesichert. Unklar bleiben auch die tatsächlichen Kosten der Pflegestützpunkte.

Besser sind Gutscheine oder Beratungsschecks mit denen die Versicherten und ihre Angehörigen die freie Wahl unter den akkreditierten Anbietern haben. Sie sind gegenüber der Konzeption von Pflegestützpunkten und Pflegeberatern der Kassen kostengünstiger und es entsteht Wettbewerb unter den akkreditierten Anbietern. Die in Kommunen bereits vorhandenen Strukturen werden gestärkt, der Aufbau einer parallelen Organisationsstruktur zu Lasten der bestehenden Stellen wird vermieden.

Das durch die Einführung von Beratungsschecks im Gegensatz zur Einrichtung von Pflegestützpunkten und Pflegeberatern eingesparte Geld sollte für eine Verbesserung der stationären Versorgung Demenzkranker eingesetzt werden.