NRW – Menschen mit Behinderung die Grundsicherung vorzuenthalten ist eine Diskriminierung. Der Fall einer Herforderin mit Down Syndrom macht dies deutlich. Die Lebenshilfe NRW fordert hierzu eine schnelle Korrektur seitens des zuständigen Bundesarbeitsministeriums.
Seit Sommer sind vermehrt Fälle bekannt geworden, in denen Menschen mit Behinderung die zustehende Grundsicherung vorenthalten wird, weil sie im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) arbeiten. Zuletzt sorgte der Fall einer Frau mit Down Syndrom aus Herford für Aufmerksamkeit. Sie erhält lediglich den Werkstattlohn von 80 Euro im Monat. „Das ist eine Diskriminierung der Menschen mit Behinderung bei der Arbeit. Die Behörden erwecken mit ihrer Rechtsauslegung den Anschein, die Behinderung der Frau könne plötzlich verschwinden“, sagte der Landesgeschäftsführer der Lebenshilfe NRW Herbert Frings. Außerdem führt das Verhalten der Behörden zu einer Phase große Unsicherheit bei Betroffenen und ihren Angehörigen.
Das Bundesteilhabegesetz war mit dem Ziel verabschiedet worden, Menschen mit Behinderung aus der Fürsorge herauszuholen. „Der Fall der Frau aus Herford zeigt, die Situation wird sogar verschärft. Zwar können und sollten Betroffene gegen Ablehnungsbescheide Widerspruch einlegen, wir sind jedoch der Meinung, hier muss das Bundesarbeitsministerium schnellstmöglich für eine Klarstellung zugunsten der Menschen mit Behinderung sorgen“, erklärte der Justiziar der Lebenshilfe NRW Christoph Esser.
Sollten Betroffene bereits Widerspruchsbescheide erhalten haben, ist die Lebenshilfe NRW an diesen sehr interessiert und bittet um Kontaktaufnahme unter 02233 93245-636 oder via Mail an landesverband@lebenshilfe–nrw.de.
Zuletzt hatten auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) und die Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages in ihrem „Dritten gemeinsamen Bericht“ festgestellt, dass Menschen mit Behinderung in Deutschland am Arbeitsplatz noch immer diskriminiert werden.
Die 76 nordrhein-westfälischen Orts- und Kreisvereinigungen der Lebenshilfe mit rund 25.000 Mitgliedern sind Träger oder Mitträger von zahlreichen Diensten, Einrichtungen und Angeboten für Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung. Sie alle sind Mitglieder im nordrhein-westfälischen Landesverband, des Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. In Frühförderstellen, (meist integrativ) Kindergärten und Krippen, Schulen und Tagesförderstätten, Werkstätten, Fortbildungs- und Beratungsstellen, Sport-, Spiel- und Freizeitprojekten, Wohnstätten und Wohngruppen sowie Familienentlastenden Diensten werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene gefördert, betreut und begleitet.
Hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter/innen der Lebenshilfe sind mit diesen Aufgaben betraut. Angehörige von Menschen mit Behinderung können sich in Elterngruppen austauschen, behinderte Menschen selbst arbeiten immer stärker in den Vorständen und anderen Gremien der Lebenshilfe mit. Die 76 nordrhein-westfälischen Lebenshilfen sind in der Beratung, Fortbildung und Konzeptentwicklung tätig und vertreten die Interessen behinderter Menschen und ihrer Familien gegenüber den Ländern bzw. der Bundespolitik.