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VOP: Neue Verbandsstruktur stärkt innovative Behandlungskonzepte von Privat- und Praxiskliniken

Pressemitteilung

München – In einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 3. Juli 2009 hat der Verband operativ tätiger Privatkliniken e. V. (VOP) beschlossen, künftig auch Praxiskliniken im Sinne von § 115b Absatz 2 Satz 1 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) den Beitritt zu ermöglichen. Der VOP-Vorsitzende Dr. Rainer Saffar erläuterte: „Diese Praxiskliniken sind Einrichtungen, in denen bei Bedarf auch stationäre Behandlungen angeboten werden können. Damit unterscheiden sie sich von Praxiskliniken nach der Berufsordnung, die keine Infrastruktur für die stationäre Versorgung besitzen.“

Hintergrund der Öffnung des VOP ist eine Neuregelung im § 122 SGB V vom 25. März 2009, wonach auch Praxiskliniken nach § 115 b SGB V stationsersetzende Leistungen erbringen und Verträge zur Integrierten Versorgung (IV) mit den Krankenkassen abschließen können. Seither beobachtet der Verband eine zunehmende Verschiebung operativer Leistungen aus öffentlichen Krankenhäusern in private leistungsstarke Spezialeinrichtungen. „Damit können sich nun auch gesetzlich Versicherte in Privatkliniken behandeln lassen“, berichtete Saffar. „Erste Zahlen belegen, dass diese Versorgungsform zu einer schnelleren Genesung und kürzerer Arbeitsunfähigkeit beiträgt, weil die Patienten rasch einen Behandlungstermin erhalten, vom Spezialisten selbst auf höchstem Niveau versorgt werden und während ihres Klinikaufenthalt den Standard eines Vier-Sterne-Hotels genießen.“

Diese Zahlen überzeugen auch den BKK-Landesverband Baden-Württemberg sowie die IKK-Landesverbände Baden-Württemberg und Hessen, die einen entsprechenden IV-Vertrag mit dem VOP verlängert und um wichtige Leistungen erweitert haben. Der neue IV-Vertrag umfasst ambulante und vor allem auch stationsersetzende Eingriffe. Der VOP-Vorsitzende erklärte: „Das zukunftsweisende Leistungsspektrum der VOP-Kliniken hilft, unnötig lange und teure Krankenhausaufenthalte zu vermeiden. Diese Einsparungen verschaffen den Kassen mehr Spielraum um die fachliche Qualität der VOP-Kliniken angemessen zu honorieren. Beides kommt letztlich ihren Versicherten zugute.“

Über den VOP: Dem Verband operativ tätiger Privatkliniken e. V. (VOP) gehören aktuell 42 Einrichtungen aus dem gesamten Bundesgebiet an. Mitglied kann jede operativ tätige Praxis- und Privatklinik werden, die nicht nach § 108 SGB V zugelassen ist. Die Mitglieder des VOP bieten zukunftsfähige, qualitätsgesicherte und patientenorientierte Behandlungskonzepte mit einem breiten Leistungs- und Behandlungsspektrum an. Sie verfügten über langjährige Erfahrung in der hochspezialisierten operativen Medizin, unter anderem in minimal invasiven Operationstechniken und schonenden Diagnoseverfahren.