Berlin – Im Land Niedersachsen wurde der Vogelgrippevirus H5N3 amtlich festgestellt. Dieser Virustyp gilt als deutlich weniger aggressiv als das Virus H5N1 und stellt keine Gefahr für Menschen dar.
Das Land Niedersachsen hat darüber die Länder und den Bund informiert. Vogelgrippefälle in anderen Bundesländern sind bisher nicht aufgetreten.
Da der Weg, auf dem sich das Virus verbreitet, derzeit noch nicht bekannt ist, die Ausbreitung in Niedersachsen aber sehr schnell erfolgte, weist die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz die Berliner Geflügelhalter auf folgende Maßnahmen hin:
1. Treten bei einem Bestand mit Hühnern, einschließlich Perl- und Truthühnern, Enten oder Gänsen verstärkt Tierverluste auf oder kommt es zu anderen Auffälligkeiten, wie einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, besteht die Pflicht, eine Untersuchung zur Abklärung der Ursachen nach näherer Anweisung des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes durchführen zu lassen.
2. Alles Geflügel im Land Berlin, welches in einem Abstand von 500 m zu Fließgewässern gehalten wird, muss grundsätzlich und unabhängig vom aktuellen Vorfall in Niedersachsen im Stall gehalten werden (Aufstallungspflicht). Diese Maßnahme dient dazu, der Einschleppung dieser Krankheit durch Wildtiere (Wildenten etc.) in vom Menschen gehaltene Geflügelbestände vorzubeugen.
Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz und das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Brandenburg werden bei Bedarf notwendige Maßnahmen eng abstimmen.