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VÄndG: Liberalisierung im ärztlichen Berufsrecht

EUROFORUM-Konferenz: „Vertragsarztrechtsänderungsgesetz“

Berlin/Düsseldorf – 6. Juni 2007. Am 1. Januar 2007 trat das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz, kurz VÄndG, in Kraft und liberalisierte das ärztliche Berufsrecht. So ist die Klinikarbeit für niedergelassene Ärzte kein Tabu mehr, es können Zweigpraxen errichtet werden und Teilzulassungen helfen, Beruf und Familie besser zu vereinbaren. Der Gesetzgeber habe dadurch den Wettbewerb und die Freiberuflichkeit gestärkt. Wenn aber der Enthusiasmus vieler Ärzte und Psychotherapeuten durch zu starke Reglementierungen bereits im Keim erstickt werde – nach Angaben der KVB liegen derzeit mehr als 250 Anträge zur Filialbildung vor – werde die Zielrichtung des Gesetzes ad absurdum geführt, so der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB). Inzwischen haben sich jedoch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Spitzenverbände der Krankenkassen in wesentlichen Punkten zur Umsetzung der untergesetzlichen Normen geeinigt. Ab 1. Juli 2007 treten diese in Kraft. Sektorengrenzen zwischen ambulanter und stationärer Leistungserbringung sind dann weitgehend aufgehoben.

Auf der EUROFORUM-Konferenz “Vertragsarztrechtsänderungsgesetz” (23. August in Berlin) werden sämtliche Neuregelungen zur Flexibilisierung der vertragsärztlichen Tätigkeit umfassend vorgestellt. Die Konsequenzen aus juristischer Sicht werden ebenso dargestellt wie die Bedeutung des Gemeinsamen Bundesausschusses im neuen Versorgungskreislauf. Auch für die Leistungserbringer haben die Neuregelungen Folgen. Über neue Geschäftsmodelle und den Wettbewerb zwischen ambulanter und stationärer Versorgung spricht Markus März als Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. März geht auch auf die Inhalte und Konsequenzen der vertragsärztlichen Vergütereform 2007 – 2009 ein und erläutert die Neuregelungen der ambulanten Versorgung durch Krankenhäuser nach §116b Abs. 2 SGB V.

Ob die Änderungen für die Krankenkassen mehr Chancen oder mehr Risiken bedeuten, erörtert der Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland, Wilfried Jacobs. Die Auswirkungen des VÄndG auf die Krankenhäuser, die Folgen der Filialisierung und Doppelbeschäftigung sowie die zukünftige Bedeutung der MVZ für Krankenhäuser schildert der ärztliche Direktor und Sprecher der Geschäftsführung der DRK Kliniken Berlin, Prof. Dr. Thomas Kersting. Das vollständige Programm der Konferenz ist im Internet abrufbar unter: http://www.euroforum.de