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Viele chronisch nierenkranke Patienten stehen auf der Warteliste für eine Nierentransplantation

Tag der Organspende – KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e.V.

Neu-Isenburg – Der Tag der Organspende am 4. Juni will auf das Thema Organspende aufmerksam machen und zu einer Entscheidung motivieren. Von den über 10.000 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan warten rund 7.800 chronisch nierenkranke Patienten auf eine neue Niere. 2015 konnten bundesweit 2.195 Nierentransplantationen, davon 645 nach einer Nieren-Lebendspende, durchgeführt werden. Rund 25 Prozent der 2015 nierentransplantierten Patienten sind KfH-Patienten.

„Die Mehrheit der Patienten, die auf der Warteliste stehen, benötigen eine neue Niere. Dank einer Dialysebehandlung können sie die lange Wartezeit von derzeit 6 bis 8 Jahren überleben“, erklärt Prof. Dr. Dieter Bach, Vorstandvorsitzender des KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e. V. „Die Nierentransplantation ist aber immer als das Verfahren mit der höheren Lebensqualität anzustreben“, ergänzt Bach. Allerdings müsse dabei stets der Wunsch des Patienten berücksichtigt werden: Manche wollten aus persönlichen Gründen nicht mit einem fremden Organ leben. Zudem seien gesundheitliche Aspekte zu berücksichtigen, damit durch eine Transplantation nicht das Leben des Patienten gefährdet werde.

„Von unseren nierentransplantierten Patienten wissen wir, dass sie eine erfolgreiche Nierentransplantation als Geschenk für ein neues Leben sehen“, sagt der Mediziner. Die zeitintensive Dialyse und die damit einhergehenden Einschränkungen entfallen nach der Transplantation. Nichtsdestotrotz bleiben gewisse Beeinträchtigungen im Vergleich zu einem gesunden Menschen: Der Patient muss regelmäßig seine Medikamente gegen eine mögliche Abstoßung des neuen Organs einnehmen, es bedarf einer disziplinierten Selbstkontrolle und es ist erforderlich, dass regelmäßige Nachsorgeuntersuchungen durchgeführt werden, damit eventuelle Unregelmäßigkeiten, die auf eine Abstoßung des Spenderorgans hinweisen können, rechtzeitig bemerkt und behandelt werden können. In den Sprechstunden der KfH-Zentren wird diese Transplantationsnachsorge in enger Abstimmung mit dem jeweiligen Transplantationszentrum durchgeführt.

„Insbesondere für chronisch nierenkranke Patienten wollen wir am Tag der Organspende darauf hinweisen, dass sie – wie alle Wartelistenpatienten – darauf angewiesen sind, dass Menschen nach dem eigenen Tod bereit sind, ihre Organe zu spenden“, sagt Bach. Die Nieren-Lebendspende sei – wie auch im Transplantationsgesetz formuliert – gegenüber der postmortalen Organspende immer als zweitrangiges Verfahren zu bewerten. Deshalb wird mit dem Tag der Organspende daran erinnert, sich mit dem Thema der postmortalen Organspende zu Lebzeiten zu beschäftigen, um auf dieser Grundlage eine Entscheidung pro oder kontra Organspende zu treffen und diese in einem Organspendeausweis zu dokumentieren. Ein Organspendeausweis steht auf www.kfh.de zum Download zur Verfügung.

Hintergrundinformation:

Das gemeinnützige KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e.V. steht für eine qualitativ hochwertige und integrative nephrologische Versorgung nierenkranker Patienten. Es wurde im Jahr 1969 gegründet und ist damit zugleich der älteste und größte Dialyseanbieter in Deutschland. In über 200 KfH-Zentren werden rund 18.700 Dialysepatienten sowie aktuell über 60.000 Sprechstundenpatienten umfassend behandelt, davon rund 6.150 Patienten in der Transplantationsnachsorge.

Foto: Organspendeausweis

Bildunterschrift:

Zu Lebzeiten eine Entscheidung pro Organspende nach dem eigenen Tod zu treffen, kann Leben retten. Im Organspendeausweis kann jeder seine Entscheidung hierzu dokumentieren, so dass der Wille im Todesfall berücksichtigt werden kann. (Foto: KfH)