Berlin – Der sozialpolitische Sprecher der FDP Bundestagsfraktion Heinrich L. KOLB erklärt zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betreffend die Krankenkassenversicherungspflicht von Betriebsrenten:
Für Betriebsrentner war und ist die Verdoppelung der Krankenkassenabgabenlast, die 2004 ohne Vertrauensschutz und Übergangsfrist eingeführt wurde, eine unzumutbare Belastung. Die FDP-Bundestagsfraktion spricht sich – wie schon bisher – entschieden dagegen aus, dass in die Altersvorsorge von Versicherten, die kurz vor dem Rentenalter stehen oder sogar im Ruhestand sind, durch die Erhöhung der Beitragslast eingegriffen wird. Diese Betroffenen haben nämlich keine Möglichkeit mehr, daraus resultierende Versorgungslücken zu schließen.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber zwar einen verfassungsrechtlichen Spielraum zugestanden, der diesen Eingriff aus dem Jahr 2004 rechtfertigt. Denn der Gesetzgeber benötige Spielraum, um die Sozialversicherungssysteme finanzieren zu können.
Genau hier liegt aber das eigentliche politische Problem: Statt die Sozialsysteme zu reformieren, wählte die rot-grüne Bundesregierung 2004 den einfachen Weg des schnellen Abkassierens und verdoppelte die Krankenkassenbeiträge für Betriebsrentner.