Saarbrücken – * Vertrag über Pflegestützpunkt Saarpfalz unterzeichnet *Startschuss für dritten Pflegestützpunkt im Saarland gefallen *Saarland hat bei der Umsetzung der Pflegestützpunkte Nase vorn
Mit den neuen Pflegestützpunkten wollen wir das Beratungsangebot im Saarland weiter ausbauen und verbessern, so Sozialminister Prof. Dr. Gerhard Vigener anlässlich der heutigen Unterzeichnung des Stützpunktvertrags durch die Vertreter der Pflegekassen und den Landrat des Saarpfalz-Kreises Clemens Lindemann.
Der Stützpunktvertrag regelt die künftige Arbeit und Finanzierung des Pflegestützpunktes im Saarpfalzkreis. Damit wird der Grundstein für die zügige Einrichtung des dritten saarländischen Pflegestützpunktes gelegt. Bürgerinnen und Bürger erhalten künftig dort leicht zugängliche Beratung und Information sowie Entscheidungshilfen in Fragen der Altenhilfe und Pflege.
Die Pflegestützpunkte sollen eine umfassende und unabhängige Auskunft und wettbewerbsneutrale Beratung zu Rechten, Pflichten, Sozialleistungen und Hilfsangeboten gewährleisten, im Einzelfall die in Frage kommenden Hilfs- und Unterstützungsangebote koordinieren und auf eine Vernetzung der Angebote in der Region hinwirken.
Es wird in jedem Landkreis und im Regionalverband mindestens einen Pflegestützpunkt geben, dessen Größe sich an der Größe des Landkreises orientiert. Bisher wurden neben dem Saarpfalzkreis bereits in St. Wendel und in Saarlouis die entsprechenden Stützpunktverträge unterzeichnet und mit der Arbeit der Pflegestützpunkte begonnen. In St. Wendel und in Saarlouis läuft die Beratung schon. In den übrigen Landkreisen stehen die Verhandlungen über die Pflegestützpunkte ebenfalls vor dem Abschluss. Damit ist das Saarland bundesweit unter den Spitzenreitern bei der Umsetzung der flächendeckenden Versorgung der Bürger durch diese Anlaufstellen. Ich bin stolz, dass die Beteiligten im Saarland bei der Umsetzung des Rahmenvertrages über die Pflegestützpunkt so zielstrebig vorgehen und so den Bürger schnell die qualifizierte Beratung aus einer Hand ermöglichen, so Sozialminister Vigener.
Hintergrund:
Wer selbst pflegebedürftig ist oder pflegebedürftige Angehörige hat, erhält in den Pflegestützpunkten alle wichtigen Antragsformulare, Informationen und konkrete Hilfestellungen. Wenn etwa eine Wohnung altengerecht umgebaut werden muss, beraten die Pflegeberatungskräfte über mögliche Zuschüsse der Pflegekasse. Wenn ein geeignetes Pflegeheim gesucht wird, hat das Beratungspersonal den Überblick und kann helfen. Und wenn man mehr wissen möchte über die ehrenamtlichen Angebote in der Kommune, kann auch hierzu geholfen werden. Im Pflegestützpunkt soll auf Wunsch des Einzelnen das gesamte Leistungsgeschehen für Pflegebedürftige koordiniert werden. Für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen ist das eine erhebliche Entlastung.
Ab dem 1. Januar 2009 hat jeder Pflegebedürftige einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Hilfe und Unterstützung durch eine Pflegeberaterin oder einen Pflegeberater. Dieser Rechtsanspruch wurde mit der Pflegereform 2008 beschlossen.
Pflegestützpunkte sollen ortsnah und gut erreichbar im Wohnviertel eingerichtet werden, damit pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen das Beratungsangebot auch aufsuchen und nutzen können, ohne weite Wege zurücklegen zu müssen. Welchen Pflegestützpunkt Sie in Anspruch nehmen, steht Ihnen frei. Es gibt keine Vorschriften und keinen Zwang, den nächstgelegenen Pflegestützpunkt aufzusuchen. Daher bestehen auch keine Bedenken, einen Pflegestützpunkt Ihrer Wahl in Anspruch zu nehmen.